Management-News
Insolvenzrecht reloaded
Die gesetzlichen Lockerungen beim Insolvenzgrund der Überschuldung laufen zum Jahresende 2023 ersatzlos aus. „Die Insolvenzantragspflicht greift ab dem 1. Januar 2024 wieder in vollem Umfang. Ein Unternehmen muss dann nachweisen können, dass es die nächsten zwölf Monate durchfinanziert ist, um keinen Insolvenzantrag wegen Überschuldung stellen zu müssen“, erläutert Dr. Jürgen Erbe (Foto) einen der zentralen Punkte, die Geschäftsleiter ab dem 1. Januar 2024 bei der Insolvenzantragspflicht beachten müssen.
Bei Hochwasser frühzeitig Strom abschalten
Das aktuelle Hochwasser birgt zahlreiche Gefahren, auch solche, die nicht sichtbar sind. Vor allem in vollgelaufenen Kellern besteht die Gefahr, durch einen Stromschlag schwer verletzt oder getötet zu werden. Die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) rät allen Hausbesitzern, bei Hochwasser frühzeitig die Stromversorgung auszuschalten. Auch nach dem Leerpumpen des Kellers besteht Gefahr.
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