Merkmale von Kapitalgesellschaften

  • Bei Kapitalgesellschaften steht eher eine reine Kapitalbeteiligung und nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund.
  • Kapitalgesellschaften sind sog. juristische Personen bzw. Körperschaften des privaten Rechts.
  • Kapitalgesellschaften müssen auch selbst Steuern zahlen (Körperschaftssteuer).
  • Da eine juristische Person nicht von sich aus „aktiv“ werden kann, benötigt jede Kapitalgesellschaft natürliche Personen, die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen (die sog. Organe).
  • Die Anteile der Gesellschafter sind übertragbar, ohne dass der Fortbestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.
  • Die Beschlussfassung erfolgt zumeist nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung.
  • Die Gesellschafter haften i.d.R. nur in der Höhe ihrer Anteile an der Kapitalgesellschaft und nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten (Schulden) der Gesellschaft.
  • Beispiele für Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).
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