Merkmale von Kapitalgesellschaften
- Bei Kapitalgesellschaften steht eher eine reine Kapitalbeteiligung und nicht die persönliche Mitarbeit der Gesellschafter im Vordergrund.
- Kapitalgesellschaften sind sog. juristische Personen bzw. Körperschaften des privaten Rechts.
- Kapitalgesellschaften müssen auch selbst Steuern zahlen (Körperschaftssteuer).
- Da eine juristische Person nicht von sich aus „aktiv“ werden kann, benötigt jede Kapitalgesellschaft natürliche Personen, die Geschäftsführung und Vertretung übernehmen (die sog. Organe).
- Die Anteile der Gesellschafter sind übertragbar, ohne dass der Fortbestand der Kapitalgesellschaft beeinflusst wird.
- Die Beschlussfassung erfolgt zumeist nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung.
- Die Gesellschafter haften i.d.R. nur in der Höhe ihrer Anteile an der Kapitalgesellschaft und nicht mit ihrem privaten Vermögen für die Verbindlichkeiten (Schulden) der Gesellschaft.
- Beispiele für Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaft (AG).