Einzelunternehmen werden von einer einzelnen (natürlichen) Person betrieben.
Einzelunternehmer tragen sämtliche Rechte und Pflichten alleine und haften unbeschränkt und persönlich für die Verbindlichkeiten (Schulden) des Unternehmens (mit Geschäfts- und Privatvermögen).
Der Einzelunternehmer ist Geschäftsführer und übernimmt somit die alleinige Leitung und Vertretung.
Jedes Einzelunternehmen entsteht bereits durch die Eröffnung eines Geschäfts (schnelle und leichte Gründung; Anmeldung beim Gewerbeamt bzw. eine Steuernummer beim Finanzamt reichen prinzipiell schon aus).
Als Einzelunternehmer können Sie als Kleingewerbetreibender anfangen und sind somit nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Auch gibt es keine Eintragung ins Handelsregister.
Allerdings kann sich ein Kleingewerbetreibender (freiwillig) ins Handelsregister eintragen lassen (Imagegründe).
Sobald das Unternehmen aber eine gewisse Größe erreicht hat (Umsatz > 500.000 € oder Gewinn > 50.000 €), ist eine Eintragung ins Handelsregister verpflichtend.
Sämtliche eingetragenen Einzelunternehmer müssen den Zusatz „eingetragener Kaufmann“ bzw. „eingetragene Kauffrau“ oder eine Abkürzung (e.K., e. Kfm., e. Kffr.) im Firmennamen führen.
Die Kreditfähigkeit eines Einzelunternehmers ist sehr begrenzt, da die Haftung nur im Rahmen des eigenen Vermögens möglich ist.
Dem Einzelunternehmer braucht sich aber auch seinen Gewinn mit Niemandem teilen.
Eine Expansion ist zumeist nur durch eine Umwandlung in eine Personengesellschaft möglich.
Vorteile:
einfache und preiswerte Art der Unternehmensgründung
kein Mindestkapital erforderlich
breiter Entscheidungsspielraum und volle Kontrolle über das Unternehmen