1. Kostenartenrechnung: 
- Bei der Kostenartenrechnung werden Kosten (nach Kostenarten gegliedert) erfasst. 
- Stellt fest welche Kosten in welcher Höhe im Betrieb anfallen 
- Ist Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung
2. Kostenstellenrechnung
-  Kostenstellen sind Arbeitsstation wie PC-Arbeitsplätze, Druckmaschinen, Buchbindereimaschinen.
- Die Kostenstellenrechnung ordnet Kosten diesen Orten direkt zu.
 → Die anfallenden Kostenarten werden auf den jeweiligen Kostenstellen verrechnet.
 
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Platzkostenrechnung – Ein Teil der Kostenstellenrechnung:
- Aufgabe der Platzkostenrechnung ist eine genaue Gemeinkostenverrechnung für jede Kostenstelle
- Jeder Arbeitsplatz/Jede Maschine wird als eigenständiger Kostenplatz geführt
- Ziel: Ermittlung der Kosten für einen Arbeitsplatz unter Einbeziehung der Gemeinkostenanteile
→ Daraus leitet sich der Stundensatz für eine Fertigungsstunde ab
3. Kostenträgerrechnung:
- Wofür sind die Kosten entstanden / für welchen Auftrag?
- Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung werden auf die Kostenträger verrechnet.