Drei Arten der Kostenrechnung

 1. Kostenartenrechnung: 

  • Bei der Kostenartenrechnung werden Kosten (nach Kostenarten gegliedert) erfasst. 
  • Stellt fest welche Kosten in welcher Höhe im Betrieb anfallen 
  • Ist Grundlage für die Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung

2. Kostenstellenrechnung

  • Kostenstellen sind Arbeitsstation wie PC-Arbeitsplätze, Druckmaschinen, Buchbindereimaschinen.
  • Die Kostenstellenrechnung ordnet Kosten diesen Orten direkt zu.
    → Die anfallenden Kostenarten werden auf den jeweiligen Kostenstellen verrechnet.

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Platzkostenrechnung – Ein Teil der Kostenstellenrechnung:

  • Aufgabe der Platzkostenrechnung ist eine genaue Gemeinkostenverrechnung für jede Kostenstelle
  • Jeder Arbeitsplatz/Jede Maschine wird als eigenständiger Kostenplatz geführt
  • Ziel: Ermittlung der Kosten für einen Arbeitsplatz unter Einbeziehung der Gemeinkostenanteile

→ Daraus leitet sich der Stundensatz für eine Fertigungsstunde ab

3. Kostenträgerrechnung:

  • Wofür sind die Kosten entstanden / für welchen Auftrag?
  • Einzelkosten aus der Kostenartenrechnung und Gemeinkosten aus der Kostenstellenrechnung werden auf die Kostenträger verrechnet.
     

 

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