Zahlung erfolgt, bevor die Ware versendet wird. Nach Geldeingang wird die Ware versendet.
Nach Auftragseingang/Bestellung (oft im Laden) wird ein Anzahlungsbetrag (meist weniger als die Hälfte) überwiesen/gezahlt. Mit Eintreffen der Ware wird der Restbetrag überwiesen/gezahlt.
Kauf, bei bei dem die Zahlung erst nach der Lieferung (bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Lieferung) erfolgt. Beispiel: Zahlungsbedingung "Zahlbar innerhalb von 30 Tagen"
Abzahlung an sich ist kein Fachbegriff. Ich habe ihn deshalb zu Teilzahlung oder Ratenzahlung zugeordnet. Der zu zahlende Betrag wird nicht auf einmal, sondern schrittweise, meist in einem festgelegtem Zeitraum gezahlt.
Detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder sonstige Leistung (die Geldforderung kann zu dem Zeitpunkt auch schon geleistet sein - eine Rechnung dient in dem Fall zum Nachweis). Rechnungen können in Papierform oder digital sein.
Mindestangaben auf einer Rechnung:
Mindestangaben auf einer Kleinbetragsrechnung (bis 150 Euro):
Die Bezahlung der Ware (nicht nur des Portos) erfolgt bei Auslieferung an den Empfänger (durch den Empfänger)
Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Erhaltene Skonti mindern die Anschaffungskosten und die Vorsteuer. Ein in % angegebener Skonto wird als Skontosatz bezeichnet. IdR werden 2 - 3% bei Fristwahrung gewährt.
Nachlass auf den Listenpreis (Netto-Verkaufspreis). Kaufanreiz in der Preispolitik. Rabatte werden üblicherweise sofort auf der Rechnung ausgewiesen (Sofortrabatt).
Preisnachlässe, die nachträglich von Lieferanten gewährt werden. Ziel ist die Kundenbindung. Es handelt sich um einen nachträglich gewährten Rabatt. Boni mindern die ursprünglichen Anschaffungskosten und die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Boni werden oft zur Verrechnung gestellt und nur selten ausgezahlt.
Mindest-Stückanzahl oder Geldwert, ab dem eine Bestellung entweder überhaupt möglich ist, oder kostenfrei in der Lieferung wird (aus dem Kontext erschließen).
Kein Fachterminus! Die Definition kann deshalb variieren und erschließt sich aus dem Zusammenhang. Allgemein bedeutet "frei Haus", dass die Kosten des Transports und der Verpackung vom Verkäufer übernommen werden (trotzdem geht nach dem Versenden die Gefahr "zufälligen Untergangs" auf den Käufer über).
Der Empfänger muss beim Entgegennehmen der Ware die Frachtkosten bezahlen.
Solange die Bezahlung nicht erfolgt ist, ist die bestellte Ware Eigentum des Verkäufers (Der Kunde kann schon im Besitz der Ware sein, d. h. er hat sie "in seiner Hand", aber die Ware gehört im noch nicht - sie ist noch Eigentum des Verkäufers, bis sie bezahlt ist. Erst in dem Moment gehört sie ihm auch). Trifft eigentlich für die meisten Online-Käufe zu.