Lieferungs- und Zahlungsbedingungen beim Papiereinkauf

Ablaufschema Papiereinkauf

  • Kalkulation
  • Angebot erstellen
  • gibt es danach einen Auftrag JA oder NEIN
  • wenn JA: Auftrag anlegen ist Papier auf Lager oder muss es bestellt werden
  • Materialanforderungen an Einkauf
  • Einkauf bestellt beim Lieferanten ( Auswahl des Lieferanten = Preis, Auswahl, Lieferzeit..)
  • Was muss man beim Papier bestellen beachten?
  • Sorte, g/m², Format, Laufrichtung ( Breitbahn oder Schmalbahn)

Fachbegriffe/Definitionen

Vorauszahlung/Vorkasse:

Zahlung erfolgt, bevor die Ware versendet wird. Nach Geldeingang wird die Ware versendet.

Anzahlung:

Nach Auftragseingang/Bestellung (oft im Laden) wird ein Anzahlungsbetrag (meist weniger als die Hälfte) überwiesen/gezahlt. Mit Eintreffen der Ware wird der Restbetrag überwiesen/gezahlt.

Zielkauf:

Kauf, bei bei dem die Zahlung erst nach der Lieferung (bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt nach der Lieferung) erfolgt. Beispiel: Zahlungsbedingung "Zahlbar innerhalb von 30 Tagen"

Abzahlung/Teilzahlung/Ratenzahlung:

Abzahlung an sich ist kein Fachbegriff. Ich habe ihn deshalb zu Teilzahlung oder Ratenzahlung zugeordnet. Der zu zahlende Betrag wird nicht auf einmal, sondern schrittweise, meist in einem festgelegtem Zeitraum gezahlt.

Rechnung

Detaillierte Aufstellung über eine Geldforderung für eine Warenlieferung oder sonstige Leistung (die Geldforderung kann zu dem Zeitpunkt auch schon geleistet sein - eine Rechnung dient in dem Fall zum Nachweis). Rechnungen können in Papierform oder digital sein.

Mindestangaben auf einer Rechnung:

  • vollständigen Namen und Anschrift des Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Rechnungsnummer (eindeutig)
  • Menge/Art/Umfang der Leistungen und Frachtkosten
  • Zeitpunkt der Lieferung/Leistung, oder Vereinnahmung des Endgeltes (wenn nicht mit obrigem Datum identisch)
  • Entgelt für Lieferung/Leistung (Rechnungsbetrag)
  • Steuersatz und Steuer

Mindestangaben auf einer Kleinbetragsrechnung (bis 150 Euro):

  • vollständigen Namen und Anschrift des Unternehmers
  • Ausstellungsdatum
  • Menge/Art/Umfang der Leistungen
  • Entgelt für Lieferung/Leistung (Rechnungsbetrag)
  • Steuersatz und Steuer

Nachnahme:

Die Bezahlung der Ware (nicht nur des Portos) erfolgt bei Auslieferung an den Empfänger (durch den Empfänger)

Skonto:

Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist. Erhaltene Skonti mindern die Anschaffungskosten und die Vorsteuer. Ein in % angegebener Skonto wird als Skontosatz bezeichnet. IdR werden 2 - 3% bei Fristwahrung gewährt.

Rabatt:

Nachlass auf den Listenpreis (Netto-Verkaufspreis). Kaufanreiz in der Preispolitik. Rabatte werden üblicherweise sofort auf der Rechnung ausgewiesen (Sofortrabatt).

Bonus:

Preisnachlässe, die nachträglich von Lieferanten gewährt werden. Ziel ist die Kundenbindung. Es handelt sich um einen nachträglich gewährten Rabatt. Boni mindern die ursprünglichen Anschaffungskosten und die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Boni werden oft zur Verrechnung gestellt und nur selten ausgezahlt.

Mindestauftragswert/Mindestbestellmenge:

Mindest-Stückanzahl oder Geldwert, ab dem eine Bestellung entweder überhaupt möglich ist, oder kostenfrei in der Lieferung wird (aus dem Kontext erschließen).

Frei Haus:

Kein Fachterminus! Die Definition kann deshalb variieren und erschließt sich aus dem Zusammenhang. Allgemein bedeutet "frei Haus", dass die Kosten des Transports und der Verpackung vom Verkäufer übernommen werden (trotzdem geht nach dem Versenden die Gefahr "zufälligen Untergangs" auf den Käufer über).

Unfrei Haus:

Der Empfänger muss beim Entgegennehmen der Ware die Frachtkosten bezahlen.

Vorbehaltsware:

Solange die Bezahlung nicht erfolgt ist, ist die bestellte Ware Eigentum des Verkäufers (Der Kunde kann schon im Besitz der Ware sein, d. h. er hat sie "in seiner Hand", aber die Ware gehört im noch nicht - sie ist noch Eigentum des Verkäufers, bis sie bezahlt ist. Erst in dem Moment gehört sie ihm auch). Trifft eigentlich für die meisten Online-Käufe zu.

 

Wo sind Lieferungs- und Zahlungsbedingungen definiert?

  • Im bürgerlichen Gesetzbuch / BGBG definiert (§§ 305 - 310)
  • In Geschäftsbedingungen (AGB) vordefiniert (Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt)
  • Festlegung im individuellen Kaufvertrag

 

AGBs

Was sind AGBs:

  • für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen,
  • die bei Abschluss eines Vertrages gültig werden,
  • wenn die Möglichkeit Bestand sie zur Kenntnis zu nehmen und Einverständnis vorliegt
  • sind einzelne AGB unwirksam, bleibt der Vertrag trotzdem bestehen

Wann sind AGBs ungültig

  • individuelle Absprachen existieren
  • wenn sie überraschend und/oder mehrdeutig sind
  • sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen
  • sie unangemessen lange Lieferfristen oder unverbindliche Liefertermine vorsehen
  • ein Vertragspartner sich vorbehält jederzeit vom Vertrag zurückzutreten
  • nachträgliche Preiserhöhungen (innerhalb von 4 Monaten) möglich sind
  • sie Reklamationsrechte einschränken

Allgemeines zu Liefer- und Zahlungsbedingungen

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