Gesetzesrecht:
Gesetze: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- Grundlage der Rechtsordnung eines Staates
- Gesetze stehen unter der Verfassung
- Bundesrecht bricht Landesrecht
Rechtsverordnung: (Bundesgesetzblatt)
- gesetztes Recht
- stehen unter dem Gesetz
- gelten für eine unbestimmte Zahl von Personen
- z.B. Lohnsteuer-, Gewerbesteuer-, Sperrstundenverordnung
Satzungen:
- gesetztes Recht
- für bestimmten Personenkreis
- z.B. Vereine, Gemeinde, Arbeitgeberverband, Aktiengesellschaft
Autonome Satzungen:
- Rechtsvorschriften, die von Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen (J.P.ö.R) erlassen
werden. Das Gesetz verleiht ihnen autonome (selbstständige) Rechtsetzungsbefugnis.
Gewohnheitsrecht:
- nicht geschriebenes Recht, ist aber geltendes Recht
- gleicher Rang wie Gesetzesrecht
- entsteht durch langandauernde, richtiger Anwendung bestimmter Regeln
- z.B. Wegerecht durch einen Wald
- Rechtsprobleme werden durch andauernde Rechtssprechung zum Gewohnheitsrecht
(Sicherungsübereignung)