Der Ausbildungsvertrag ist Voraussetzung für die betriebliche Berufsausbildung und muss vor Ausbildungsbeginn von beiden Parteien (Ausbildendem und Auszubildendem bzw. seinen gesetzlichen Vertretern) unterzeichnet werden.
Die schriftliche Form ist zwingend vorgeschrieben, mündliche Vereinbarungen gelten nicht. Ebenso ist die elektronische Form unzulässig, der Vertrag muss also in Papierform vorliegen.
Nach der Unterzeichnung muss der Ausbildende dem Auszubildenden bzw. seinen gesetzlichen Vertretern eine Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages aushändigen.
Das Berufsbildungsgesetz legt in § 11 (1) den Mindestinhalt des Ausbildungsvertrages fest: