Die Pflichten von Auszubildenden im Rahmen ihrer Berufsausbildung sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 13 festgeschrieben.
Demnach müssen Auszubildende
- die ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig ausführen
- Berufsschul- sowie Prüfungstermine wahrnehmen
- Anweisungen befolgen, die ihnen von Ausbildern oder anderen Vorgesetzten erteilt werden
- die in dem Ausbildungsbetrieb geltenden Vorschriften beachten
- Werkzeug, Maschinen und andere Einrichtungen und Gegenstände pfleglich behandeln
- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bewahren