In Deutschland gibt es eine Reihe von Pflichtversicherungen, denen die dort Versicherten Beiträge zahlen. Das Ziel ist der Schutz der Bürger vor sozialen Notlagen, z.B. könnte sich eine Privatperson finanziell keinen längeren Krankenhausaufenthalt leisten.
Folgende gesetzliche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland:
Träger der Sozialversicherungen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, zum Teil auch private Unternehmen:
Die Beitragszahlung ist so geregelt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer den gleichen Betrag, der sich nach dem Bruttoverdienst richtet, an die zuständigen Träger zahlen.
(Ausnahme ist inzwischen die Krankenversicherung, welche insgesamt mit 15,5% des Bruttolohns und zu 8,2 % vom Arbeitnehmer bzw. 7,3 % vom Arbeitgeber bezahlt wird.)
Ausnahmen im gesamten Bereich gibt es für die so genannten geringfügigen Beschäftigungen (400-Euro-Jobs), bei denen der Arbeitnehmer keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen muss.
Auch in die Pflegeversicherung zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zu gleichen Teilen ein, zumal Kinderlose auch noch etwas zuzahlen müssen.
Einen Überblick gibt es bei Wikipedia (»Freiwillig Versicherte« können übrigens auch Angestellte sein).
Einen Sonderfall bildet die gesetzliche Unfallversicherung, bei der der Arbeitgeber (bei Schülern die Schule) den vollen Beitrag bezahlt.