Modelle der Gewerkschaftsorganisation

Zur Organisierung von Arbeitnehmern in Gewerkschaften gibt es drei grundsätzliche Modelle:

  • Industrieverbandsprinzip
  • Berufsverbandsprinzip
  • Richtungsgewerkschaften

Grundlage für die ersten beiden Modelle ist das Prinzip der Einheitsgewerkschaft, die die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder unabhängig von ihren parteipolitischen  oder religiösen Überzeugungen vertritt.

Nach dem Industrieverbandsprinzip sind die Mitglieder nach dem Grundsatz »Ein Betrieb – eine Gewerkschaft« organisiert. Das heißt, die Zuständigkeit der Gewerkschaft richtet sich nach der Tätigkeit der Mehrheit der Arbeitnehmer. So ist zum Beispiel ein Schlosser, der als Arbeiter in einer Druckerei die Maschinen wartet, genauso wie die Drucker Mitglied der Gewerkschaft ver.di und nicht der IG Metall.
Nach dem Industrieverbandsprinzip sind alle Einzelgewerkschaften des Dachverbandes DGB aufgebaut.

Das Gegenteil davon ist das Berufsverbandsprinzip, bei dem die Arbeitnehmer des gleichen Berufes/Berufszweiges Mitglied in der gleichen Gewerkschaft sind. Im obigen Beispiel wären die Drucker in der Gewerkschaft ver.di organisiert, der Maschinenschlosser in der IG Metall.
Ein Beispiel für das Berufsverbandsprinzip war die (inzwischen in ver.di aufgegangene) Deutsche Angestellten Gewerkschaft, in der Angestellte unabhängig von der Branche, in der sie arbeiteten, organisiert waren.

In Richtungsgewerkschaften sind Arbeitnehmer unabhängig von Beruf und Branche organisiert, ihre Gemeinsamkeit sind z.B. religiöse oder parteipolitische Zugehörigkeit. Während Richtungsgewerkschaften in Italien oder Frankreich stark vertreten sind, spielen sie in Deutschland eine marginale Rolle. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang nur der Christliche Gewerkschaftsbund als Dachorganisation verschiedener christlicher Gewerkschaften.

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