Angesichts des Rückgangs betrieblicher Ausbildungsplätze fordert der DGB eine Umlagefinanzierung zum Erhalt bestehender und zur Schaffung neuer Ausbildungsplätze. Dabei sollen Betriebe, die eine abhängig von der Anzahl der Beschäftigten festgelegte Quote an Ausbildungsplätzen nicht erfüllen, eine bestimmte Geldsumme in einen Fonds einzahlen. Aus diesem Fonds werden dann Unternehmen unterstützt, die über die Ausbildungsquote hinaus ausbilden.
Argumente gegen eine Ausbildungsabgabe sind, dass Ausbildung eine freie unternehmerische Entscheidung sei, in die der Staat nicht eingreifen solle. Außerdem fehle es häufig an geeigneten Bewerber(innen), und durch die Abgabe würde die Quantität der Ausbildung wichtiger als die Qualität. Unternehmen, die nicht ausbilden können oder wollen, könnten sich mit der Abgabe freikaufen, so dass keine zusätzlichen Ausbildungsplätze entstünden.
Im Mai 2004 hat der Bundestag das Gesetz zur Ausbildungsabgabe verabschiedet. Das Gesetz ist jedoch nicht in Anwendung, da im Juni 2004 die damalige Bundesregierung mit Wirtschaftsverbänden einen dreijährigen »Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs«, auch Ausbildungspakt genannt, geschlossen hat. Darin verpflichtet sich die Wirtschaft, jährlich 30.000 neue Ausbildungsplätze sowie 25.000 Plätze zur Einstiegsqualifizierung (ein betriebliches Praktikum von 6 bis 12 Monaten Dauer) zur Verfügung zu stellen. Werden diese Vorgaben eingehalten, bleibt das Gesetz »unbearbeitet liegen«.