Unter dem Begriff »Sozialer Arbeitsschutz« werden Schutzgesetze sowohl für bestimmte Personen als auch allgemeine Schutzgesetze zusammengefasst.
Für Kinder und Jugendliche gibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Kinderarbeitsschutzverordnung. Das JArbSchG enthält Bestimmungen über Arbeitszeiten, Ruhepausen, besonderen Gesundheitsschutz sowie die Art der Arbeit, mit der sie beauftragt werden dürfen. Ziel ist es, Jugendliche vor Überforderung und den Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen und sie gleichzeitig in ihrer Entwicklung zu fördern.
Das Mutterschutzgesetz gilt für Schwangere sowie Stillende. In ihm enthalten sind u.a. bestimmte Kündigungsverbote, Vorschriften über die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Möglichkeit ausreichender Ruhepausen sowie ein Beschäftigungsverbot kurz vor sowie nach der Geburt.
Teil 2 des SGB IX regelt das Recht auf besonderen Schutz und besondere Förderung von Schwerbehinderten wie Kündigungsschutz, zusätzlichen bezahlten Sonderurlaub oder die Pflicht von Unternehmen, einen bestimmten Anteil Schwerbehinderte zu beschäftigen. Außerdem ist dort das Recht auf die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung aufgeführt.
Das Arbeitszeitgesetz enthält die Höchstarbeitszeiten für Arbeitnehmer, Vorschriften zu Sonn- und Feiertagsarbeit, Ruhepausen und Ausgleich für die Überschreitung der Höchstarbeitszeit. Ziel ist es, die Gesundheit der Arbeitnehmer zu erhalten und nicht durch überlange Arbeitszeiten zu schädigen, gleichzeitig flexible Arbeitszeiten zu ermöglichen.