Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) regeln vielfach die Beziehung zwischen zwei Vertragspartnern, meist Anbieter eines Gegenstandes oder einer Dienstleistung und Kunde. Sie sind die Bedingungen, die der Anbieter dem Kunden bei Vertragsabschluss stellt und die auch Grundlage für die Vertragserfüllung sind. Umfang und Form sind dabei unerheblich, aber sie sollten im Sinne der Seriösität nicht zu umfangreich und lesbar gestaltet sein.
Ihr Inhalt unterliegt den Bestimmungen der Paragraphen 305 bis 310 BGB II (Bürgerlichen Gesetzbuch), wo auch geregelt ist, was alles NICHT enthalten sein darf bzw. welche Regelungen unwirksam sind.
Wirksam werden AGB nicht automatisch, sondern man muss bei Vertragsabschluss deutlich auf sie hinweisen und der anderen Partei auch die Möglichkeit geben, sie einzusehen. Außerdem muss AGB zugestimmt werden, bei Verträgen zwischen Unternehmen reicht eine so genannte stillschweigende Zustimmung.
Von AGB kann durch individuelle Absprachen (die man schriftlich festhalten sollte) abgewichen werden.
Außerdem gibt es branchenspezifische AGB, denen alle Unternehmen der jeweiligen Branche unterliegen. Darunter fallen die Allgemeinen Bausparbedingungen, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die Allgemeinen Reisebedingungen sowie die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Partei (Vertragspartner) bei Abschluss eines Vertrags stellt. [§ 305 BGB Abs. 1]
AGB sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, in der Praxis werden sie dort verwendet, wo eine Vielzahl von Verträgen zustandekommen, Standardbedingungen Sinn machen, z. B. Online Shop, Mietverträge, Kaufverträge, Bauverträge, etc..
AGB sind nur Bestandteil eines Vertrages, wenn
AGB sind nicht Bestandteil eines Vertrages, wenn
Sind AGB nicht Bestandteil des Vertrags bleibt der übrige Vertrag wirksam, es treten die gesetzlichen Vorschriften an deren Stelle (häufig BGB)
AGB bedürfen nach § 305 Abs. 1 keiner besonderen Form, Ausgabe und Gestaltung haben keinen Einfluß auf die Gültigkeit, sie könnten sogar auf eine Serviette geschrieben werden.
Auch für die Klauseln und deren Inhalt gibt es keine gesetzliche Vorschriften, sofern Sienicht gegen
Überraschende oder mehrdeutige Klauseln sind auch unwirksam.
Folgen: Wenn AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt der übrige Vertrag wirksam, es treten die gesetzlichen Vorschriften an deren Stelle (häufig BGB).
Liste üblicher Klauseln:
An diesem Punkt ist der Umsatz bzw. Absatz so hoch, dass alle fixen UND variablen Kosten gedeckt sind. Jeder weitere Euro ist Gewinn.
1. Schritt - Deckungsbeitrag je Stück berechnen:
Verkaufspreis – variable Kosten = Stück-Deckungsbeitrag
2. Schritt - Gewinnschwellen-Menge berechnen:
Fixkosten : Stück-Deckungsbeitrag = Gewinnschwellen-Menge
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Weiterführende Links
http://www.karteikarte.com/card/733204/welches-sind-operative-unternehmensziele