Eine ausführliche Darstellung dieses und anderer Themen zur Arbeitsplatzgestaltung mit guter Illustrierung gibt es von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung unter http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/215-410.pdf.
Beschwerden durch unsachgemäßes Arbeiten am Arbeitsplatz:
Richtige Position des Bildschirms
Entfernung von Bildschirm & Tastatur
Bürostuhl
Dynamisches Sitzen:
Anforderung dafür an den Bürostuhl
Fußstütze
Perfekt für kleinere Personen, muss jedoch auch die Bewegung der Füße zulassen.
Augen
Bei Problemen mit dem Sehen (Augenbrennen, Verschwommen sehen) sollte ein Augenarzt aufgesucht werden. Die richtige Brille kann hier Abhilfe schaffen. Spezielle Bildschirmbrillen benötigen nur wenige Arbeiter und meist erst ab über 50 Jahren
Umgebungsbeleuchtung
Die richtige Umgebungsbeleuchtung ist nicht nur für unsere Augen, sondern auch für die Wahrnehmung und richtige Darstellung der Farben am Monitor wichtig. Voraussetzungen dafür:
Hochwertige Monitore sind wichtig, da diese den größten Farbraum haben. Das ist wichtig, da der Druck generell einen höheren Farbraum als der Monitor hat. Heute werden vor allem TFT-Monitore (Flachbildschirme) eingesetzt. Diese sind besonders leuchtstark, flimmerfrei, haben hohe Auflösungen und benötigen wenig Strom & Platz. Die Farbdarstellung hängt jedoch vom Betrachtungswinkel und der Helligkeit ab.
Kalibrierung
Ein Monitor verändert im Laufe der Zeit seine Farbdarstellung, deshalb muss er ab und zu neu Kalibriert werden.
Dafür müssen die Voraussetzungen des Bildschirmarbeitsplatzes erfüllt sein und der Monitor sollte bereits eine Stunde laufen. Bei der Kalibrierung werden die Farbeinstellungen auf die Standardwerte eingestellt, sowie der Weißpunkt und der Gammawert bestimmt.
Werte zur Kalibrierung:
Die richtige Kalibrierung ist beispielsweise wichtig für den Softproof, bei dem man die Farbechtheit und Farberscheinung der (Druck-)Daten am Monitor überprüft.
Für ein gesundes und effektives Arbeiten, ohne Verspannungen und Haltungsschäden, ist es unabdingbar, dass Sie eine korrekte Arbeitsposition bzw. Körperhaltung einnehmen und Ihren Arbeitsplatz entsprechend einrichten. Schon die kleinste unausgewogene Belastung kompensiert unser Körper mit Muskelanspannungen. Auf diese Weise können unangenehme Verspannungen und Muskelreize auftreten.
"Der Arbeitgeber hat die Angestellten während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen über die Sicherheit und Gesundheitsschutz zu unterweisen. Dies muss bei der Einstellung, bei Veränderungen des AUfgabenbereichs und bei der Einführung neuer Arbeitsmittel erfolgen. Ein Arbeitsplatz gilt erst dann als ergonomisch eingerichtet, wenn der Beschäftigte im Umgang mit seinen Arbeitsmitteln unterwiesen ist!
Zur Unterweisung gehören beispielsweise auch die richtige Einstellung des Arbeitsstuhls und der Umgang mit der eingesetzten Software."
"Arbeitsmittel entsprechen ergonomischen Gestaltungskriterien, wenn sie den physischen und psychischen Gegebenheiten des Menschen so angepasst sind, dass einseitige, zu hohe Belastungen vermieden werden."
Software-Ergonomie ist auch noch ein Punkt der hier aufgeführt wird ... hier gehts eher darum, wie die Software aufgebaut ist, wie die Fehlertoleranz ist, Erwartungen, Informationsdarstellungen usw.
Weiterführende Links:
http://adweb.desy.de/mcs/MST_content/bildschirmarbeitsplaetze_ratgeber.pdf
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bildscharbv/gesamt.pdf
Im Dezember 2016 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) die Novellierung der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) durchgesetzt. Daraus folgt, dass die bis dahin bestehende Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) als alleinige Verordnung außer Kraft tritt und in die ArbStättV eingefügt wird. Die Anforderungen an Bildschirmarbeitsplätze werden heute durch den Anhang der ArbStättV, Abschnitt 6 Maßnahmen zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen, geregelt:
https://www.buzer.de/gesetz/867/index.htm
Der ganze Kram detailliert aufgeschlüsselt: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/215-410.pdf