Abmahnrisiken bei Online-Shops
Bevor es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, wird abgemahnt. Der Abmahnende fordert entweder Schadensersatz oder Unterlassung.
Notwendigkeiten bei Online-Shops
Impressum:
Muss sofort erkennbar, erreichbar sein (innerhalb von 2 Klicks)
Produktabbildungen:
Müssen der Wahrheit entsprechen, oder als "ähnlich" gekennzeichnet werden.
Verbraucherschutz:
Kauf muss 2x vom Käufer bestätigt werden. Die zweite Bestätigung muss als "verbindlich" beschrieben werden. Erst dann entseht ein rechtsverbindliches Geschäft.
Jugendschutz:
Werden auf der Seite Inhalte und Waren angeboten, die unter den Jugendschutz fallen (Alkohol, Pornografie, etc.), muss vor dem Nutzen der Seite das Alter des Nutzers bestätigt werden. Kommt es zum Kauf einer jugendschutzrelevanten Ware, so muss das Alter des Käufers erneut und verlässlich kontrolliert werden (Ausweiskopie o.ä.).
Zahlung:
Zahlungswege müssen immer linear und nachvollziehbar sein.
Newsletter:
Keine automatische Anmeldung! Im Bestellvorgang muss der Käufer die Anmeldung 1x bestätigen, ansonsten 2x + Bestätigung (in der Regel Bestätigungsmail).
Rabatte:
Aktionsbedingungen müssen klar und eindeutig kommuniziert werden (Zeit, Produkte, Mindestbestellwert,...)
Preise:
Immer Bruttopreis. Kosten, die dem Käufer erst in Mitten oder gar am Ende des Kaufs aufgezeigt werden, sind rechtswidrig.