1.2.6 Verpackungsvorschriften - 1.2.6.1 Verpackungsgesetz

Hier erfahren Sie mehr über die umfassenden Regeln, die der Staat in Sachen „Verpackung“ setzt. Dies reicht von der „Produktverantwortung“ in der Kreislaufwirtschaft (Recycling) bis zu lebensmittelrechtlichen Vorschriften.

Bereits 1991 hat der Staat der Verpackungswirtschaft die „neue Produktverantwortung“ in der Kreislaufwirtschaft auferlegt. Dies geschah über die Verpackungsverordnung. Diese verpflichtete die Wirtschaft, Verpackungen nach Gebrauch zurückzunehmen und stofflich wiederzuverwerten. Bis zu diesem Zeitpunkt waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig gewesen.

Die Verpackungsverordnung schreibt folgende Mindest-Recyclingquoten vor:

  • 60 Gewichtsprozent für Glas                              
  • 60 Gewichtsprozent für Papier und Karton
  • 50 Gewichtsprozent für Metalle
  • 22,5 Gewichtsprozent für Kunststoffe
  • 15 Gewichtsprozent für Holz

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Max M. 28.11.19

Seit 01.01.2019 gilt nicht mehr die Verpackungsverordnung, sondern das juristisch höherrangige Verpackungsgesetz

Siehe Link: https://verpackungsgesetz-info.de/

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