Hier könnt ihr eure Stichpunkte und Ausführungen zum Thema sammeln.
Einfach mal Stichpunkte von mir die mir zu dem Thema einfallen:
- Beschäftigte informieren und über die Gefahren durch Lärm unterweisen
- geeignete Gehörschützer bereitstellen
- Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbieten
- Lärmbereiche kennzeichnen, falls technisch möglich, abgrenzen und Zugang beschränken
- Beschäftigte müssen Gehörschutz benutzen und die bestimmungsgemäße Verwendung ist sicherzustellen
- regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nach Grundsatz G 20 „Lärm“ veranlassen (Pflichtuntersuchung)
Das können Sie bereits heute mit Blick auf die neue Verordnung tun:
- Lärmbereiche ermitteln und ggf. messtechnisch erfassen
- Lärmbereiche kennzeichnen
- Beschäftigte umfassend über die Gefahren durch Lärm unterrichten
- Bei Neuanschaffungen von Arbeitsmitteln und Umgestaltung von Arbeitsplätzen die
- Anforderungen der EG-Richtlinie berücksichtigen
- Tragebereitschaft für Gehörschutz erhöhen
- Sicherheitstechnische Beratung intensivieren
Weiterführende Links
http://www.dguv.de/ifa/de/fac/laerm/rechtliche_vorgaben/index.jsp
www.bgdp.de/pages/service/download/medien/BG_237_DP.pdf