Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile, die voneinander unabhängig absolviert werden können:
Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik
Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk, sowie der neuen Siebdruckermeister-Verordnung vom 5. September 2006. Die Teile III und IV können an der jeweils zuständigen Handwerkskammer vor Ort abgelegt werden.
Für die Teile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) besteht deutschlandweit lediglich ein Meister-prüfungsausschuss im Siebdrucker-Handwerk. Dieser hat seinen Sitz an der Handwerkskammer Rhein/Main in Frankfurt. In Kooperation mit der Bundesinnung für das Siebdrucker-Handwerk werden dort alle zwei Jahre die Meisterprüfungsteile I und II für Siebdrucker durchgeführt.
Begleitend zur eigentlichen Prüfung in Fachtheorie und Fachpraxis findet ein Vorbereitungskurs am Bildungszentrum der Handwerkskammer Rhein-Main statt. Dieser Lehrgang soll den Teilnehmern prüfungsrelevanten Inhalte vermitteln und sie fit für die Meisterprüfung und den späteren Betriebsalltag als Unternehmer machen.
Die Prüfungsverordnung sieht drei so genannte Handlungsfelder vor, in denen die Meisterschüler ausgebildet werden: Betriebsorganisation und -führung, Auftragsabwicklung und Siebdrucktechnik. In 200 Unterrichtsstunden bereiteten sich die Kursteilnehmer auf die Prüfungen vor. In direktem Anschluss an den Vorbereitungskurs findet die zweitägige schriftliche Prüfung zur Fachtheorie (Teil II) statt. Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen werden die praktischen Prüfungen durchgeführt.
Die praktische Prüfung besteht aus dem Meisterprüfungsprojekt, das der Prüfling selbst entwickelt sowie der Situationsaufgabe.
Die Situationsaufgabe, in der ein farbiges Druckprodukt nach engen Vorgaben umgesetzt werden muss, wird in einer von vier Prüfungsdruckereien in Deutschland durchgeführt. Unter Aufsicht des Meisterprüfungsausschusses, müssen die Meister-Anwärter ihr drucktechnisches Können unter Beweis stellen.
Das Meisterprüfungsprojekt entwickelt, plant, bearbeitet und fertigt jeder Prüfling eigenständig in seinem Betrieb, entsprechend seiner spezifischen betrieblichen Gegebenheiten und Spezialitäten. Der Meisterprüfungsausschuss gibt lediglich Thema und Rahmenbedingungen zum Projekt vor. Der Prüfling soll mit dem Projekt sein meisterliches Können unter Beweis stellen. Dies hat sich auch im Schwierigkeitsgrad der Arbeit widerzuspiegeln. Darüber hinaus sind eine realistische Kalkulation sowie eine Dokumentation zum Projekt zu erstellen. Zum Projektabschluss wird ein Fachgespräch zwischen Meisterprüfungsausschuss und Prüfling durchgeführt. Dokumentation und Fachgespräch fließen ebenfalls in die Bewertung der Arbeit ein.