Kurzvortrag

Kurzvortrag

  • Nutzung: Einführung in ein unbekanntes Thema
  • Kennzeichen: Freies Sprechen statt Ablesen, Einschub einer Demonstration, Nutzung von Tafelanschrieb oder Overhead-Projektor, Zulassung von Zwischenfragen, Stimme aufgelockert statt eintönig sind einige Anregungen für einen zum Zuhören motivierenden Kurzvortrag.

Einstieg nicht als starr erscheinende Theorie:
"Das Berufsbildungsgesetz bestimmt im § 10 zum Vergütungsanspruch des Auszubildenden, dass ...",

sondern Einstieg mit lebensnahem Beispiel:
"Gestern zeigten mir Franz (1. Ausbildungsjahr, 16 Jahre alt) und Willi (2. Ausbildungsjahr, 22 Jahre alt) ihre Benachrichtigungen über die Vergütung für den vorigen Monat und fragten mich, ob ...".

Auch ein Vortrag, der nur ein Kurzvortrag ist, verliert sich ohne klare Gliederung in bloße Plauderei. Abgrenzung in Einleitung, Hauptteil und Schluss sind notwendig. Für den Hauptteil empfiehlt sich ein beziffertes Vorgehen: "Ich berichte über 1. ..., 2. ..., 3. ...".

 

Beispiel

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan 
Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien vom 4. Mai 1998
(BGBl. I S. 875 vom 13. Mai 1998)

Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)

  1. Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
  2. Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
  3. Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen

Zu jedem Punkt fragt der Ausbilder die Auszubildenden nach Beispielen, um sie aktiv zu beteiligen.

Am Schluss erfolgt eine wiederholende Zusammenfassung in Stichworten: "Was also haben Sie jetzt gelernt? Die Stichworte sind ...".

Im Sinne der Aktivitätsverschiebung ist es sinnvoll dem Auszubildenden das Halten des Kurzreferates zu übertragen. In diesem Fall sollte doch er selbst die Zusammenfassung geben.

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