Wirtschafts- und Sozialkunde

  • Personengesellschaften bestehen aus mindestens zwei Gesellschaftern.
  • Bei Personengesellschaften arbeiten die Gesellschafter i.d.R. persönlich mit.
  • Abstimmungen finden zumeist nach der Anzahl der Gesellschafter statt (nicht nach dem Verhältnis der Kapitalbeteiligung).
  • Bei den Personengesellschaften ist für die Gesellschafter ein Mindestkapital nicht zwingend erforderlich, allerdings in der Praxis durchaus üblich.
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