Wirtschafts- und Sozialkunde

Juristische Personen im Allgemeinen sind „Zweckschöpfungen“ des Gesetzgebers. Sie sind selbst Träger von Rechten und Pflichten (wie natürliche Personen) und können im eigenen Namen klagen und verklagt werden (sie sind also rechtsfähig). Juristische Personen existieren sowohl in privatrechtlicher (z.B. Verein, Kapitalgesellschaften) als auch öffentlich-rechtlicher Form.

Man unterscheidet üblicherweise folgende juristische Personen des öffentlichen Rechts:

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