Betriebliches Rechnungswesen - 
Betriebliches Rechnungswesen
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Zusammenfassung


 
  • Das Rechnungswesen hat zwei Bereiche: das externe Rechnungswesen und das interne Rechnungswesen. Während das externe Rechnungswesen, die sogenannte Buchhaltung, viele gesetzliche Bestimmungen einzuhalten hat, ist das interne Rechnungswesen im Großen und Ganzen freiwillig.
  • Im externen Rechnungswesen erfolgt die Buchung der Geschäftsvorfälle (Buchhaltung), die mindestens jährliche Zusammenstellung des Inventars und die Erstellung einer Bilanz bzw. einer Gewinn- und Verlustrechnung.
  • Ziel des externen Rechnungswesens ist es zum einen, die richtigen Daten für die Ermittlung der Steuern an das Finanzamt zu ermitteln. Zusätzlich werden die im externen Rechnungswesen gesammelten Daten dem internen Rechnungswesen zur Verfügung gestellt. Da nicht alle Daten des externen Rechnungswesens für das interne Rechnungswesen interessant sind, erfolgt eine Abgrenzungsrechnung.
 

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