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2.1 Aufbau der Kostenrechnung


 

Die Kostenrechnung wird in folgende drei Teilgebiete unterteilt:

  • Kostenartenrechnung

  • Kostenstellenrechnung

  • Kostenträgerrechnung

Die Kostenartenrechnung zeigt auf, welche (Arten von) Kosten entstanden sind. Kosten entstehen grundsätzlich innerhalb (= Eigenleistung) und außerhalb (= Fremdleistung) des Betriebes. Die Kostenartenrechnung gliedert die Kosten nach verschiedensten Gesichtspunkten und erlaubt erste Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Es wird deutlich, welche Kosten entstanden sind. Als Hilfsmittel zur Kategorisierung von Kosten nach Kostenarten dient ein betriebsspezifischer Kostenartenplan.

In der Kostenstellenrechnung werden die Kostenarten auf ihren „Verursacher“ aufgeteilt. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Kostenstellenplan, also eine Liste aller Bereiche, in denen Kosten entstehen und denen Kosten zugeordnet werden können (z. B. DTP-Arbeitsplatz, Druckmaschine, Gebäude, Kantine), aufgebaut hat und die jeweiligen Kostenarten den Kostenstellen zuordnet. So kann erkannt werden, wo die Kosten entstanden sind.

In der Kostenträgerrechnung werden die Kostenarten über den Zwischenschritt der Kostenstellen dem Kostenträger (z. B. ein Plakat, ein Designentwurf, eine Buchproduktion) zugeordnet. Damit wird deutlich, wer die Kosten zu tragen hat.

 

 

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