|   | 
                Die Kostenrechnung wird in  folgende drei Teilgebiete unterteilt: 
                  
                    - 
                      
Kostenartenrechnung 
                     
                    - 
                      
Kostenstellenrechnung 
                     
                    - 
                      
Kostenträgerrechnung 
                     
                   
                  Die Kostenartenrechnung zeigt auf, welche (Arten von) Kosten entstanden sind. Kosten entstehen grundsätzlich  innerhalb (= Eigenleistung) und außerhalb (= Fremdleistung) des Betriebes. Die  Kostenartenrechnung gliedert die Kosten nach verschiedensten Gesichtspunkten  und erlaubt erste Einblicke in die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens. Es wird  deutlich, welche Kosten entstanden sind. Als Hilfsmittel zur Kategorisierung  von Kosten nach Kostenarten dient ein betriebsspezifischer Kostenartenplan. 
                   In der Kostenstellenrechnung werden die Kostenarten auf ihren „Verursacher“ aufgeteilt.  Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen Kostenstellenplan, also eine  Liste aller Bereiche, in denen Kosten entstehen und denen Kosten zugeordnet  werden können (z. B. DTP-Arbeitsplatz, Druckmaschine, Gebäude, Kantine),  aufgebaut hat und die jeweiligen Kostenarten den Kostenstellen zuordnet. So  kann erkannt werden, wo die Kosten  entstanden sind. 
                 In der Kostenträgerrechnung werden die  Kostenarten über den Zwischenschritt der Kostenstellen dem Kostenträger  (z. B. ein Plakat, ein Designentwurf, eine Buchproduktion) zugeordnet.  Damit wird deutlich, wer die Kosten zu  tragen hat.  |