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2.4 Kostenträger und Kalkulation


 

Kostenträger sind die für den Absatz bestimmten Leistungen des Unternehmens, also die Produkte oder die Dienstleistungen – kurz der einzelne Auftrag.

Beispiele für Produkte und Dienstleistungen als Kostenträger sind:

  • Ein Museum bestellt 10.000 Plakate

  • Ein Verlag ordert die Produktion von 2.000 Büchern

  • Eine Messe bestellt individualisierte Eintrittskarten

  • Ein Handelsunternehmen bestellt einen grafischen Entwurf für Marketingmaterialien für eine Neueröffnung.

  • Ein Verlag bestellt ein Konzept für die Digitalisierung des Archivmaterials

  • Ein Pharmaunternehmen bestellt die Auswahl, Programmierung und Einführung eines Web-to-Print-Systems für Geschäftsdrucksachen.

Für diese Kostenträger ist eine Kostenträgerrechnung (Kalkulation) erforderlich.

Ziel der Kalkulation ist es zu erkennen, was das einzelne erzeugte Produkt bzw. die einzelne erzeugte Leistung tatsächlich kostet. Die Kalkulation ist damit Grundlage für preis- und programmpolitische Entscheidungen des Unternehmens.

Man unterscheidet bei der Kalkulation:

  • Angebotskalkulation

  • Auftragskalkulation und

  • Nachkalkulation

Die Angebotskalkulation wird vor der Erstellung des Produktes durchgeführt. Sie ist Basis für die Angebotserstellung und spätere Auftragserteilung und damit auch Basis für die spätere Rechnungsstellung.

Die Auftragskalkulation wird auf Basis der Angebotskalkulation durchgeführt. Sie weicht von der Angebotskalkulation nur in sofern ab, als sie die tatsächlichen Wünsche des Kunden beinhaltet. Wenn der Kunde z.B. die Auflage oder die Papierqualität verändert hat, wird dieses in der Auftragskalkulation berücksichtigt. Die Auftragskalkulation ist Basis für die Rechnungsstellung.

Die Nachkalkulation erfolgt auf Basis tatsächlich angefallener Kosten. Durch die Nachkalkulation wird erkannt, ob der Auftrag zu den in der Auftragskalkulation kalkulierten Kosten durchgeführt wurde, oder ob die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger waren. Die Nachkalkulation dient nicht der Rechnungsstellung, da der Kunde nur das bezahlen muss, was ihm auch angeboten wurde.

 

 

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