Betriebliches Rechnungswesen -
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Betriebliches Rechnungswesen
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2.5 Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger
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Die drei Teilgebiete der Kostenrechnung stehen in engem Zusammenhang:
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In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten erfasst. Man unterscheidet Kosten, die direkt dem einzelnen Auftrag zugeordnet werden (Einzelkosten) und Kosten, die über ein Umlageverfahren, der Kostenstellenrechnung, dem Auftrag zugeordnet werden.
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Die Einzelkosten können direkt in die Kostenträgerrechnung (die eigentliche Kalkulation) übertragen werden.
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Die Gemeinkosten werden über das Umlageverfahren der Kostenstellenrechnung dem Kostenträger zugeordnet.
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Abb.: Zusammenhang Teilgebiete der Kosten- und Erlösrechnung |
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