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2.5 Zusammenhang zwischen Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträger


 

Die drei Teilgebiete der Kostenrechnung stehen in engem Zusammenhang:

  • In der Kostenartenrechnung werden alle Kosten erfasst. Man unterscheidet Kosten, die direkt dem einzelnen Auftrag zugeordnet werden (Einzelkosten) und Kosten, die über ein Umlageverfahren, der Kostenstellenrechnung, dem Auftrag zugeordnet werden.

  • Die Einzelkosten können direkt in die Kostenträgerrechnung (die eigentliche Kalkulation) übertragen werden.

  • Die Gemeinkosten werden über das Umlageverfahren der Kostenstellenrechnung dem Kostenträger zugeordnet.

 

Abb.: Zusammenhang Teilgebiete der Kosten- und Erlösrechnung Zusammenhang Teilgebiete der Kosten- und Erlösrechnung
 

 

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