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Materialkosten werden in der Kostenartenrechnung in folgende drei Gruppen unterteilt:
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Rohstoffe bzw. Fertigungsstoffe und Halb- und Fertigwaren, die direkt einem Produkt zugerechnet werden können (Papier, Druckplatten, Farbe).
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Hilfsstoffe, die indirekt verrechnet werden, da sie einen wertmäßig geringen Anteil am Produkt besitzen, aber in das Produkt übergehen (Heftklammern, Klebstoffe, Farbzusatzstoffe)
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Betriebsstoffe, die für die Produktion erforderlich sind, aber nicht in das Produkt übergehen (Energie, Schmierstoffe, Wasser)
Rohstoffe bzw. Fertigungsstoffe sind zumeist Einzelkosten. Hilfsstoffe und Betriebsstoffe haben in der Regel Gemeinkostencharakter.
Dem Sammelbegriff „Materialkosten“ werden auch die Kostenarten zugeordnet, die für den Zukauf von Waren oder Dienstleistungen zur Produkterstellung erforderlich sind. Dazu gehören z. B. Leistungen eines Fotografen für die Erstellung von Fotos für einen zu produzierenden Katalog, oder Leistungen eines Veredelungsbetriebes für das Kaschieren eines Umschlages („Fremdleistungen“). Ebenfalls zur Gruppe der Materialkosten gehören zugekaufte Teile, z. B. Schokolade für das Einlegen in einen Adventskalender („Handelsware“).
Wenn Fremdleistungen oder Handelswaren für einen Auftrag speziell beschafft werden, handelt es sich um Einzelkosten. Wenn Fremdleistungen oder Handelswaren für allgemeine Bürotätigkeiten o. ä. beschafft werden, die nicht einem Auftrag direkt zugeordnet werden können, handelt es sich um Gemeinkosten. |