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                Materialkosten werden in der Kostenartenrechnung in folgende drei Gruppen unterteilt: 
                  
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Rohstoffe bzw. Fertigungsstoffe       und Halb- und Fertigwaren, die direkt einem Produkt zugerechnet werden       können (Papier, Druckplatten, Farbe).  
                     
                    - 
                      
Hilfsstoffe, die indirekt verrechnet       werden, da sie einen wertmäßig geringen Anteil am Produkt besitzen, aber       in das Produkt übergehen (Heftklammern, Klebstoffe, Farbzusatzstoffe) 
                     
                    - 
                      
Betriebsstoffe, die für die       Produktion erforderlich sind, aber nicht in das Produkt übergehen (Energie,       Schmierstoffe, Wasser) 
                     
                   
                  Rohstoffe bzw.  Fertigungsstoffe sind zumeist Einzelkosten. Hilfsstoffe und Betriebsstoffe  haben in der Regel Gemeinkostencharakter. 
                  Dem Sammelbegriff „Materialkosten“ werden auch die  Kostenarten zugeordnet, die für den Zukauf von Waren oder Dienstleistungen zur  Produkterstellung erforderlich sind. Dazu gehören z. B. Leistungen eines  Fotografen für die Erstellung von Fotos für einen zu produzierenden Katalog,  oder Leistungen eines Veredelungsbetriebes für das Kaschieren eines Umschlages  („Fremdleistungen“). Ebenfalls zur  Gruppe der Materialkosten gehören zugekaufte Teile, z. B. Schokolade für  das Einlegen in einen Adventskalender („Handelsware“). 
                Wenn Fremdleistungen oder Handelswaren für einen Auftrag  speziell beschafft werden, handelt es sich um Einzelkosten. Wenn  Fremdleistungen oder Handelswaren für allgemeine Bürotätigkeiten o. ä.  beschafft werden, die nicht einem Auftrag direkt zugeordnet werden können,  handelt es sich um Gemeinkosten.  |