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4.1 Kalkulatorische Abschreibung


 

Allgemein versteht man unter Abschreibung die planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderung von Vermögensgegenständen in einem Betrieb.

Die Vorgehensweise bei der Abschreibung ist im externen Rechnungswesen gesetzlich geregelt. In der Kostenrechnung des internen Rechnungswesens kann selbst entschieden werden, wie hoch die – dann kalkulatorische Abschreibung genannte – Abschreibung sein soll.

 

Beispiel
Beispiel

Beispiel für eine kalkulatorische Abschreibung:

AdEx kauft eine neue Bohrmaschine für 6.000 €. Adrian kalkuliert, dass die Bohrmaschine ca. 10 Jahre im Einsatz ist und danach nur noch für 1000 € verkauft werden kann. Der Wiederbeschaffungsneuwert wird wiederum 6.000 € betragen. Er berechnet die kalkulatorische Abschreibung pro Jahr auf 5.000 € / 10 Jahre = 500 € / Jahr.

Beispiel für eine unterschiedliche Abschreibung im externen und im internen Rechnungswesen:

Die AdEx AG kauft einen LKW für den betrieblichen Fuhrpark. Er kostet aktuell 225.000 €. Nach gesetzlichen (steuerrechtlichen) Vorgaben ist der LKW in 9 Jahren abzuschreiben. Somit beträgt die jährliche Abschreibungsrate (bei linearer Methode) 25.000 €.

Tatsächlich plant das Unternehmen allerdings, den LKW 10 Jahre lang im Betrieb zu nutzen. Nach 10 Jahren schätzt das Unternehmen den Wiederbeschaffungswert des LKWs auf 260.000 €.

Die kalkulatorische Abschreibung beträgt (bei linearer Methode) somit 26.000 €.

 

 

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