Betriebliches Rechnungswesen -  Kalkulatorische Kosten
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Kalkulatorische Kosten
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4.3 Kalkulatorische Miete


 

Wenn ein Unternehmen seine Betriebsgebäude anmietet, so werden die tatsächlichen Mietzahlungen in der Kostenrechnung berücksichtigt.

Wenn die Betriebsgebäude dem Unternehmen selbst gehören fallen zwar keine echten Mietkosten an, aber dem Unternehmen entgeht ja auch Geld, da es das Gebäude nicht alternativ an jemanden anderen vermieten kann und dafür dann Miete erhalten würde.

Aus diesem Grund gibt es die „kalkulatorische Miete“. Die Höhe dieser theoretischen Größe orientiert sich an der Höhe des Mietaufwandes, der für die Nutzung vergleichbarer Räume, die von Dritten mietweise überlassen werden, entstehen würde („Opportunitätskosten“).

 

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