Der kalkulatorische Unternehmerlohn ist eine Kostenart, mit der das Entgelt für die leitende Tätigkeit der Unternehmer, die ohne feste Entlohnung sind, erfasst werden soll (z. B. bei Einzelkaufleuten und geschäftsführenden Gesellschaftern in Personengesellschaften).
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) sind GeschäftsführerInnen bzw. Vorstände Angestellte, so dass deren Gehalt gewinnmindernd wirkt. Um somit „kalkulatorische Gerechtigkeit“ herzustellen, soll mit dem Ansatz des kalkulatorischen Unternehmerlohns dieser Nutzenentgang berücksichtigt werden.
Der in der Kalkulation anzusetzende kalkulatorische Unternehmerlohn kann sich nach dem Gehalt eines in einem Betrieb der gleichen Branche angestellten Geschäftsführers mit vergleichbaren Tätigkeiten orientieren. |