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4.5 Kalkulatorische Wagnisse


 

Mit den kalkulatorischen Wagnissen werden spezielle Einzelwagnissen im Rahmen der betrieblichen Leistungserstellung berücksichtigt. Hintergrund dieser Betrachtungsweise ist die Annahme, dass jede unternehmerische Tätigkeit mit bestimmten Risiken verbunden ist, die zu einem unvorhersehbaren Werteverzehr führen können. Man unterscheidet

  • ein allgemeines Unternehmerwagnis und

  • spezielle Einzelwagnisse.

Das allgemeine Unternehmerwagnis betrifft das Unternehmen als Ganzes. Es ist auf lange Sicht nicht kalkulierbar und wird daher vollständig aus dem erwirtschafteten Gewinn abgegolten. Zum allgemeinen Unternehmerwagnis gehören beispielsweise Konjunkturrückgänge, Inflationen, Nachfrageverschiebungen und technische Fortschritte.

Die speziellen Einzelwagnisse sind direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung verbunden. Sie lassen sich auf einzelne Tätigkeiten, Abteilungen oder Produkte beziehen und sind aufgrund von Erfahrungszahlen und versicherungstechnischen Überlegungen näher bestimmbar. Zu den speziellen Einzelwagnissen gehören

  • das Vertriebswagnis (z. B. Forderungsausfälle)

  • das Fertigungswagnis (z. B. Produktionsfehler),

  • das Entwicklungswagnis (z. B. fehlgeschlagene Forschung) und

  • das Beständewagnis (z. B. Diebstahl von Lagerware).

Der Wertansatz erfolgt nach Erfahrungswerten.

 

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