Zuschlagssätze für die Gemeinkosten der Fertigung können sowohl in der Platzkostenrechnung als auch – alternativ – in der eigentlichen Kostenträgerrechnung (Kalkulation) selbst aufgeschlagen werden.
Zuschlagssätze für die Gemeinkosten des Materials (Materialgemeinkosten) werden erst in der Angebotskalkulation berücksichtigt. Diesen Zuschlagssatz nennt man Materialgemeinkostenzuschlag.
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