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5.4 Zuschlagssätze für Gemeinkosten in der Angebotskalkulation


 

Zuschlagssätze für die Gemeinkosten der Fertigung können sowohl in der Platzkostenrechnung als auch – alternativ – in der eigentlichen Kostenträgerrechnung (Kalkulation) selbst aufgeschlagen werden.

Zuschlagssätze für die Gemeinkosten des Materials (Materialgemeinkosten) werden erst in der Angebotskalkulation berücksichtigt. Diesen Zuschlagssatz nennt man Materialgemeinkostenzuschlag.

 

Beispiel
Beispiel

Der Grundaufbau einer Kalkulationstabelle zur Ermittlung eines Angebotspreisvorschlages sieht wie folgt aus:

 

 
  Materialeinzelkosten und auftragsbezogene Fremdleistungen
+ Materialgemeinkostenzuschlag [in % auf Materialeinzelkosten und auftragsbezogene Fremdleistungen]
= Materialkosten
+ Fertigungseinzelkosten
+ Fertigungsgemeinkosten [in % auf Fertigungseinzelkosten]
= Fertigungskosten

Zuangebot

  Materialkosten
+ Fertigungskosten
= Herstellkosten
+ Vertriebsgemeinkosten [in % auf Herstellkosten]
+ Verwaltungsgemeinkosten [in % auf Herstellkosten]
+ FuE-Gemeinkosten [in % auf Herstellkosten]
= Selbstkosten
+ Zuschläge (Gewinn, Provisionen, Skonto)
= Angebotspreisvorschlag (netto)
+ Mehrwertsteuer
= Angebotspreisvorschlag (brutto)

 

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