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6.2 Arbeitsplatzkapazität


 

Unter der Arbeitsplatzkapazität versteht man die Zahl der Tage bzw. Stunden, an denen der Arbeitsplatz planmäßig „betriebsbereit“ ist. Man könnte auch sagen: der Betrieb ist „geöffnet“.

Bei „Öffnungszeiten“ des Betriebes von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche) und im Einschichtbetrieb mit 7 h pro Tag sieht die Berechnung der Arbeitsplatzkapazität wie folgt aus.

 

 
ZNr.   Tage Stunden
1 Kalendertage 365  
2  ./. Samstage und Sonntage (5-Tage-Woche) -104  
3  ./. 11 Feiertage -11  
4 Arbeitsplatzkapazität 250 1750

 

 

Von den maximal möglichen Tagen eines Jahres werden die Wochenenden (Annahme 5-Tage-Woche) und die Feiertage (Annahme 10 Tage) abgezogen. Es ergibt sich die sog. Arbeitsplatzkapazität.

Die Arbeitsplatzkapazität beträgt damit in diesem Beispiel 1750 Stunden pro Jahr.

 

 

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