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6.3 Plankapazität und Beschäftigungsgrad B°


 

Unter der Plankapazität versteht man die Zahl der Tage bzw. Stunden, an denen der Arbeitsplatz tatsächlich besetzt ist. Wenn man an den Tagen, an denen die normalerweise dem Arbeitsplatz zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Urlaub, zur Weiterbildung oder krank sind, anderes Personal (sogenannte „Springer“) einsetzt, so ist die Plankapazität genauso hoch wie die Arbeitsplatzkapazität.

Wenn die Arbeitsplatzkapazität 250 Tage umfasst und nicht mit Überstunden oder Springern geplant wird, so könnte die Plankapazität wie folgt aussehen:

 

 
ZNr.   Tage Stunden
1 Kalendertage 365  
2  ./. Samstage und Sonntage (5-Tage-Woche) -104  
3  ./. 11 Feiertage -11  
4 Arbeitsplatzkapazität 250 1750
5  ./. Urlaub -30  
6  ./. bezahlte Arbeitsverhinderung (z. B. Versammlungen, Weiterbildung) -2  
7  ./. Krankheit -8  
´8 Mannkapazität 210 1470
9  + Überstunden 0,0 0,0
10  + Springer / Aushilfen 0,0 0,0
11 Plankapazität 210 1470

 

 

Von den maximal möglichen Arbeitstagen eines Jahres werden die sogenannten „Abwesenheitsfaktoren“, wie Urlaub, bezahlte Arbeitsverhinderung etc. abgezogen. Man gelangt zur sog. Mannkapazität. Sofern aufgrund kapazitativer Engpässe Überstunden anfallen oder Springer bzw. Aushilfen zum Einsatz kommen, vergrößert sich die Mannkapazität, ansonsten entspricht die Mannkapazität der sog. Plankapazität.

Die Plankapazität wird auch als Kapazitätsausnutzungszeit bezeichnet. Die Differenz zwischen der Arbeitsplatzkapazität und der Plankapazität wird Kapazitätsausfallzeit genannt.

Das Verhältnis zwischen der Plankapazität und der Arbeitsplatzkapazität ist der Beschäftigungsgrad B°.

 


Formel
B° = Plankapzität [h/Jahr]
Arbeitsplatzkapazität [h/Jahr]

 

 

Der Beschäftigungsgrad B° in diesem Beispiel ermittelt sich wie folgt:

 


Formel
B° = 1470 h / Jahr = 84 %
1750 h / Jahr
 

 

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