Die Summe der Arbeitsplatzkosten [€/Jahr] dividiert durch die geplanten jährlichen Fertigungsstunden [h/Jahr] ergeben den Stundensatz [€/h]. Mit den so ermittelten Stundensätzen aller an einem Auftrag beteiligter Kostenstellen werden in der Kostenträgerrechnung die Angebotskalkulationen durchgeführt.
Um die Fertigungsstunden [h/Jahr] zu ermitteln müssen die Arbeitsplatzkapazität, die tatsächlich geplante Kapazitätsausnutzungszeit (Plankapazität) und der Anteil der Fertigungsstunden an der gesamten Plankapazität bekannt sein.
Ein Hilfsmittel, um die Fertigungsstunden zu ermitteln, ist der Beschäftigungsgrad B°. Der Beschäftigungsgrad sagt aus, wie viel Prozent der Arbeitsplatzkapazität als tatsächliche Plankapazität zur Verfügung steht. In der Planungsphase ist der B° häufig 100 %, da angenommen wird, dass die gesamte zur Verfügung stehende Arbeitszeit auch mit Personalbesetzung zur Verfügung steht. Am Jahresende wird geprüft, ob dieses tatsächlich der Fall war, oder ob der Arbeitsplatz geringer (B° < 100 %) oder höher (B° > 100 %) ausgelastet war.
Ein zweites Hilfsmittel, um die Fertigungsstunden zu ermitteln, ist der Nutzungsgrad N°. Um den Nutzungsgrad zu ermitteln, muss bekannt sein, wie viel Stunden der Plankapazität mit Hilfszeiten, die nicht einem bestimmten Auftrag zugeordnet werden können, beschäftigt waren. Das Verhältnis der Fertigungsstunden und der Plankapazität (Fertigungs- und Hilfszeiten) ist der Nutzungsgrad.
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