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8.2 Skonto und Provision


 

Wenn die Rechnung vom Kunden bezahlt wird, entstehen häufig zusätzliche Kosten, die von Beginn an in die Kalkulation einfließen müssen, damit sie gedeckt werden. Besonders häufig sind Skonto und Provision.

Unter Skonto versteht man eine Vergütung des Kunden für vorzeitige Zahlung einer Rechnung. In den meisten Fällen wird ein Skonto gewährt, wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen die Rechnung begleicht. Er zieht dann von der Rechnung den Skontobetrag ab und überweist entsprechend weniger.

Unter Provision versteht man eine Vergütung eines Dritten, der den Kunden vermittelt hat. Die Höhe ist meist prozentual mit dem Vermittler vereinbart. Provisionen sind betriebsspezifisch und beziehen sich entweder auf die gesamten Selbstkosten (wie im Kalkulationsschema dargestellt) oder nur auf die Fertigungskosten.

Skonto und Provision werden in der Absatzkalkulation vorher einkalkuliert, damit bei Fälligkeit die Kosten berücksichtigt wurden. Die Kalkulation erfolgt, wie beim Gewinn, nach der Rechenmethode „im Hundert“ (i. H.).

 

Beispiel
Beispiel

Beispiel 1:

Die AdEx AG gewährt allen Kunden, bei denen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung die Überweisungen auf dem Firmenkonto von AdEx eingegangen sind, ein Skonto von 2 %. Ansonsten liegt das Zahlungsziel der AdEx AG bei 4 Wochen nach Erhalt der Rechnung.

Damit die Kosten für diese Skontigewährung auch in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, wird in jeder Kalkulation ein Prozentsatz von 2 % i.H. aufgeschlagen.

Beispiel 2:

Die AdEx AG arbeitet mit einer Werbeagentur zusammen und hat vereinbart, dass jeder Auftrag, der von der Werbeagentur an die AdEx AG vermittelt wird, mit 5 % Provision an die Werbeagentur vergütet wird.

Damit die Provisionskosten auch in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, wird in jeder Kalkulation für dieses Agentur ein Prozentsatz von 5 % i.H. aufgeschlagen.

 

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