In der Kostenträgerrechnung werden die Selbstkosten ermittelt. Um zum Zielverkaufspreis zu kommen werden Gewinnzuschläge sowie Zuschläge für später abzuziehende Skonti oder zu zahlende Provisionen zugerechnet.
Bei der Durchführung der Absatzkalkulation ist zu berücksichtigen, ob die Prozentsätze „im Hundert“ oder „vom Hundert“ gewählt werden sollen. Für die Berechnung von Gewinnzuschlägen und Provisionen hat sich die Berechnung „im Hundert“ bewährt. Die Umsatzsteuer muss grundsätzlich „vom Hundert“ kalkuliert werden.
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