Die Vollkostenrechnung stellt die traditionelle Form der Kostenübertragung dar. Charakteristisch ist, dass sie den Kostenträger (Auftrag) mit sämtlichen angefallenen Kosten (den „vollen“ Kosten) belastet. Dies sind sowohl Einzel- als auch Gemeinkosten.
Für die Einzelkosten (z. B. Papier und Druckfarbe), ist dies unproblematisch, da diese ja direkt und somit absolut verursachungsgerecht dem Kostenträger (z. B. Flyer in der Auflage von 10.000 Stk.) zuzurechnen sind.
Problematisch wird die Verrechnung der Gemeinkosten (z. B. Verwaltungs- und Vertriebskosten). Diese indirekten Kosten können nämlich nur (annähernd) verursachungsgerecht über sog. Zuschlagssätze (z. B. Vertriebs- und Verwaltungsgemeinkostenzuschlagssätze) dem Kostenträger zugerechnet werden.
Langfristig ist zwar eine Vollkostenrechnung für das Unternehmen unabdingbar, dennoch führt diese insbesondere bei Unterbeschäftigung (= niedrigere Ausbringungsmenge, geringerer Beschäftigungsgrad) zu erheblichen Genauigkeitsproblemen und somit zu potenziellen Fehlentscheidungen.
Die nachfolgende Tabelle visualisiert das Wirkprinzip der Vollkostenrechnung.
|