Bei der Kostenträgerrechnung (Kalkulation) unterscheidet man zwischen der Vollkostenrechnung und der Teilkostenrechnung.
Die Vollkostenrechnung ermöglicht zumindest theoretisch, alle angefallenen Kosten den diese Kosten verursachenden Kostenträgern zuzuordnen. Darum ist sie erstrebenswert,. Da aber nicht alle Kostenstellen gleichmäßig ausgelastet sind, kann das reine Beharren auf der Vollkostenrechnung zu Fehlentscheidungen in der Kalkulation führen.
Die Teilkostenrechnung stellt die Kosten des Unternehmens anders dar. Sie berücksichtigt im ersten Schritt nur die variablen Kosten, die nur anfallen, wenn der Auftrag produziert wird. Die Fixkosten werden gesondert ausgewiesen. So kann entschieden werden, ob der Auftrag zur Deckung der Fixkosten einen relevanten Beitrag leistet und deshalb produziert werden sollte, oder ob er noch nicht einmal die Fixkosten deckt und deshalb unter keinen Umständen angenommen werden darf.
Die Deckungsbeitragsrechnung ist die bekannteste Form der Teilkostenrechnung. Der Begriff zeigt, dass deutlich werden muss, wie viel Fixkosten ein einzelner Auftrag zur Deckung der gesamten Fixkosten des Unternehmens beiträgt.
Die klassische Zuschlagkalkulation ist eine tabellarische Zusammenstellung der variablen und fixen Kosten eines Auftrages. Sie erleichtert die Entscheidung zur Preisfindung.
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