1 Aufgaben und Bereiche des Rechnungswesens |
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Lernziele und Überblick In dieser Lerneinheit beschäftigen Sie sich mit den Grundlagen des Rechnungswesens und lernen mit dem externen und internen Rechnungswesen die verschiedenen Bereiche kennen. Die Lerneinheit soll Ihnen einen ersten Überblick über die Thematik geben und die Gesamtzusammenhänge klären. Neben der Einteilung des Rechnungswesens in die zwei Bereiche werden Ihnen die Begriffe Buchführung, Inventur und Inventar, Bilanz und GuV, Liquiditäts- und Finanzrechnung, Kosten- und Leistungsrechnung, Investitionsrechnung und Abgrenzungsrechnung näher gebracht. Abschließend stehen verschiedene Übungen bereit, mit deren Hilfe Sie Ihr erworbenes Wissen selbst überprüfen und vertiefen können.
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Lerneinheit 1 im Überblick:
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1.1 Die zwei Bereiche des Rechnungswesens |
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Im Rechnungswesen werden, vereinfacht gesagt, alle wirtschaftlich relevanten Ereignisse eines Unternehmens, die in Zahlen abgebildet werden können, gesammelt und zielgruppengerecht aufbereitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit dem Rechnungswesen betraut sind, geben dazu betrieblichen Vorgänge in EDV-Systeme ein und leiten die strukturiert gesammelten Daten an die zuständigen Stellen außerhalb und innerhalb des Unternehmens weiter.
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Man unterscheidet zwei Adressatenkreise: Externe und interne Adressaten.
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Abb.: Externe und interne Adressaten |
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Der wichtigste externe Adressat ist das Finanzamt, das auf Basis der Dokumentation und Aufbereitung der Daten u. a. die zu zahlenden Steuern des Unternehmens festlegt. Der bedeutendste interne Adressat ist die Unternehmensführung, die auf Basis der aufbereiteten Zahlen feststellen kann, ob beispielsweise das Unternehmen zahlungsfähig ist, also inwieweit ein Auftrag an einen Lieferanten überhaupt ausgelöst werden darf. Außerdem ist die Unternehmensführung – wie das Finanzamt natürlich auch – sehr daran interessiert, ob das Unternehmen gewinnbringend tätig ist. |
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1.2 Die Buchhaltung als externes Rechnungswesen |
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Die Buchhaltung wird auch Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung oder externes Rechnungswesen genannt. Sie ist der Bereich des Rechnungswesens, der gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine wichtige Aufgabe der Buchhaltung ist die Zusammenstellung der Zahlen für das Finanzamt zur Ermittlung der Steuern. Darüber hinaus erfüllt sie eine Beweissicherungs- und Rechenschaftslegungsfunktion gegenüber Anteilseignern und Gläubigern, was gerade auch im Falle einer Insolvenz sehr wichtig ist. Zahlreiche Gesetze regeln die Durchführung der Buchhaltung.
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Abb.: Rechtsgrundlagen der Buchhaltung |
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Die Buchhaltung kann in die folgenden drei Tätigkeits- und Aufgabenbereiche unterteilt werden:
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Abb.: Externes Rechnungswesen |
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Kapitel 1.2 im Überblick: |
1.2.1 Buchführung |
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Die Aufbereitung der Zahlen für das Finanzamt ist – in Abhängigkeit der Betriebsgröße und Rechtsform des Unternehmens – unterschiedlich stark reglementiert. Für sehr kleine selbständig tätige Unternehmerinnen und Unternehmer und Freiberufler gelten geringere Anforderungen an die Form der Dokumentation als bei größeren Unternehmen. Bei ersteren genügt eine tabellarische Buchführung, im einfachsten Fall in Form eines Kassenbuches, in dem sämtliche Geschäftsvorfälle des laufenden Jahres zeitlich und sachlich geordnet aufgelistet werden. Die jährliche Ermittlung des Gewinns erfolgt in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung. Bei etwas größeren Unternehmen müssen die Daten in Form der sogenannten doppelten Buchführung (= jeder Geschäftsvorfall berührt immer zwei Konten, auch Doppik genannt) nach einem umfassenden Regelwerk dokumentiert werden. Dazu ist ein umfangreiches Fachwissen erforderlich. Berufsbilder in diesem Bereich sind: Bürokaufmann/Bürokauffrau oder Industriekaufmann/Industriekauffrau.
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Abb.: Buchungsvorgang |
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1.2.2 Inventur und Inventar |
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Die Inventur ist die Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden eines Unternehmens. Als Ergebnis dieser mindestens einmal jährlich vorzunehmenden Auflistung erhält man eine tabellarische Übersicht – das Inventar.
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Abb.: Inventur des Farbregal |
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Beispiel eines Inventars |
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Tab.: Beispielinventur |
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1.2.3 Bilanz |
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Die Bilanz ist eine wertmäßige, kontenförmige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt. Dadurch wird deutlich, wieviel das Unternehmen besitzt (nicht nur an Geld, sondern auch an Maschinen, Lagerbeständen, ausstehenden Rechnungen u.a.m.) und wie dieser Besitz finanziert ist (eigenes Vermögen des Betriebes = Eigenkapitel, Vermögen Dritter, z. B. Bankkredite = Fremdkapitel).
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Abb.: Bilanzwaage |
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Die AdEx AG hat folgende Bilanz für das Finanzamt erstellt: |
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Tab.: Beispiel einer Bilanz |
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1.2.4 Gewinn- und Verlustrechnung |
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Bei der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden Aufwendungen und Erträge eines Geschäftsjahres gegenübergestellt, um das Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) zu ermitteln und die Quellen des Erfolges bzw. Misserfolges darzustellen.
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![]() Beispiel |
Beispiel für eine GuV |
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Tab.: Beispiel einer GuV |
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1.3 Internes Rechnungswesen |
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Das interne Rechnungswesen („Betriebsbuchhaltung“) befasst sich – im Gegensatz zur externen Buchhaltung – nur mit den Vorgängen, die mit dem eigentlichen Betriebszweck (Kerngeschäft) zusammenhängen. Hier gibt es für Wirtschaftsunternehmen keine gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Das interne Rechnungswesen basiert auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Eine Ausnahme ist lediglich die Liquiditätsrechnung: Kein Unternehmen darf wirtschaftlich aktiv sein, wenn es die laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann. Das interne Rechnungswesen gliedert sich in:
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Abb.: Internes Rechnungswesen |
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Liquiditäts- und Finanzrechnung
Kosten- und Leistungsrechnung
Investitionsrechnung |
1.4 Abgrenzungsrechnung |
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Zwischen dem externen Rechnungswesen (Buchhaltung) und dem internen Rechnungswesen, insbesondere der Kosten- und Leistungsrechnung, besteht eine informatorische Verbindung. Denn es gilt: Ein modern geführtes Unternehmen erfasst die in der Buchhaltung dokumentierten Daten nicht an einer anderen Stelle nochmal. Das interne Rechnungswesen greift also auf die in der Buchhaltung vorliegenden Daten zu. Damit im internen Rechnungswesen nur die Daten verwendet werden, die für das betriebliche Geschehen, also dem eigentlichen Unternehmenszweck (Kerngeschäft), relevant sind, erfolgt eine sogenannte „Abgrenzungsrechnung“ als Bindeglied zwischen der Finanzbuchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung.
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Abb.: Abgrenzungsrechnung |
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Zusammenfassung |
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Sie sind am Ende dieser Lerneinheit angelangt. Auf den folgenden Seiten finden Sie noch die Wissenüberprüfung.
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Wissensüberprüfung |
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Übung 01-01
Bestandteile des Rechnungswesen Bitte sortieren Sie die folgenden Begriffe in die richtige Reihenfolge. ![]()
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Übung 01-02
Lückentext „Externes und internes Rechnungswesen“
Bitte ziehen Sie die Begriffe auf der rechten Seite an die passenden Stellen im Text. Am Ende können Sie sich das Ergebnis anzeigen lassen.
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