Nicht jeder Ausbilder kennt alle diese Methoden, und nicht jeder Dozent in Ausbilderseminaren ist in jeder Anwendung geübt. Nur stets ein und dieselbe Methode anwenden, wirkt auf Dauer monoton und ermüdet die Auszubildenden in ihrer Aufmerksamkeit.
Deshalb sind hier einige Methoden vorgestellt, die auch in Ausbilderseminaren von Anfang an eingesetzt werden sollten, um die »Ausbildung der Ausbilder« ebenfalls handlungsorientiert durchzuführen. Original-Textstellen aus dem Ausbildungsrahmenplan bringen dabei den Bezug zur Praxis ein.
Seit der Schaffung des Berufsbildes Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien (1998) ist ein handlungsorientierter Qualifikationsbegriff, nämlich die Befähigung zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren von Arbeitstätigkeiten, in die Ausbildungsordnung aufgenommen worden. Das hat dazu geführt, dass ebenfalls handlungsorientierte Lehrgangskonzepte für die Ausbildung der Ausbilder entwickelt wurden, um die Voraussetzungen für eine handlungsorientierte Berufsausbildung zu schaffen.
Eine handlungsorientierte Berufsausbildung soll die Aktivität des Lernenden fördern. Dazu erhält der Ausbilder in den sieben definierten Handlungsfeldern gemäß Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) zahlreiche Hinweise. Besonders hervorgehoben werden die Methoden:
Deduktives und Induktives Vorgehen
Diese Gegenüberstellung macht zugleich die Unterscheidung zwischen deduktivem und induktivem Vorgehen deutlich. Deduktiv bedeutet, das Allgemeine (Gesetz, Regel) beim speziellen Fall anwenden. Induktiv bezeichnet umgekehrt, von Einzelfällen her zu einer Regel, einer Gesetzmäßigkeit gelangen.
Kompetenzen von Aus- und Weiterbildnern
Vor diesem Hintergrund verändern sich die Anforderungen an die Kompetenzen von Ausbildern.Während früher die Vermittlung von reinem Fachwissen wichtigste Aufgabe für Ausbilder war, stehen heute unter anderem Beratungsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit und didaktische Kompetenzen im Vordergrund.
Einstieg nicht als starr erscheinende Theorie:
"Das Berufsbildungsgesetz bestimmt im § 10 zum Vergütungsanspruch des Auszubildenden, dass ...",
sondern Einstieg mit lebensnahem Beispiel:
"Gestern zeigten mir Franz (1. Ausbildungsjahr, 16 Jahre alt) und Willi (2. Ausbildungsjahr, 22 Jahre alt) ihre Benachrichtigungen über die Vergütung für den vorigen Monat und fragten mich, ob ...".
Auch ein Vortrag, der nur ein Kurzvortrag ist, verliert sich ohne klare Gliederung in bloße Plauderei. Abgrenzung in Einleitung, Hauptteil und Schluss sind notwendig. Für den Hauptteil empfiehlt sich ein beziffertes Vorgehen: "Ich berichte über 1. ..., 2. ..., 3. ...".
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
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Zu jedem Punkt fragt der Ausbilder die Auszubildenden nach Beispielen, um sie aktiv zu beteiligen.
Am Schluss erfolgt eine wiederholende Zusammenfassung in Stichworten: "Was also haben Sie jetzt gelernt? Die Stichworte sind ...".
Im Sinne der Aktivitätsverschiebung ist es sinnvoll dem Auszubildenden das Halten des Kurzreferates zu übertragen. In diesem Fall sollte doch er selbst die Zusammenfassung geben.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Bilddaten inhaltlich bearbeiten und für die technische Weiterverarbeitung vorbereiten |
Schritte zur Schließung der "Lernlücke":
1. Stufe: Vorbereiten des Auszubildenden
Zu Beginn der Unterweisung nennt der Ausbilder Thema und Lernziel, um beim Auszubildenden Interesse zu wecken. Dabei knüpft er am festgestellten Kenntnisstand des Auszubildenden an, ermuntert ihn zum Mitdenken und Mittun. Zugleich sorgt der Ausbilder dafür, dass der Lernende von seinem Sitz- oder Stehplatz aus den Unterweisungsvorgang genau verfolgen kann.
2. Stufe: Vormachen und Erklären
Für die zweite Stufe der Unterweisung gelten folgende Grundsätze: Der Ausbilder soll
Bei Wiederholung dieser Stufe sollte sich das aktive Lehren des Ausbilders bereits in das gewünschte aktive Lernen des Auszubildenden umwandeln, indem der Ausbilder dem Auszubildenden das Erklären und Begründen überlässt und zu Verständnisfragen ermuntert. Falls notwendig, sind dabei die Kernpunkte nochmals herauszustellen und besonders schwierige Teilvorgänge stichwortartig zu betonen.
3. Stufe: Nachmachen lassen
Nach dem "Vormachen und Erklären" durch den Ausbilder muss der Auszubildende den Arbeitsgang nachmachen, also selbst ausführen. Jede Ungenauigkeit und jeder Fehler sind sofort abzustellen, insbesondere dann, wenn sich die Unterweisung an einem Arbeitsvorgang innerhalb des betrieblichen Ablaufs vollzieht. Beim Nachmachen achtet der Ausbilder darauf, dass der Auszubildende den Arbeitsgang auch erklärt. Der Auszubildende soll jetzt genau beantworten können: - Was ist zu tun? - Wie muss es gemacht werden? Dabei darf er eigene Auffassungen zum Arbeitsablauf äußern.
4. Stufe: Selbständig ausführen lassen
Hat der Auszubildende eine gewisse Sicherheit erreicht, soll er selbständig weiterüben. Der Ausbilder prüft, ob der Arbeitsgang wirklich fehlerfrei abgewickelt worden ist. Dabei zeigt er dem Auszubildenden Möglichkeiten für Eigenkontrollen. Fehlerfreie Arbeit wird er entsprechend anerkennen.
Beim Wiederholen in Stufe 2 sollte sich der Ausbilder die Auffassung des Auszubildenden zum Arbeitsablauf anhören. Dies kann dazu führen, dass das selbständige Ausführen in Stufe 4 nicht bis aufs i-Pünktchen dem Vormachen des Ausbilders gleichen muss, zumal dann nicht, wenn die Vorstellungen des Auszubildenden begründet und sogar als Verbesserung anzusehen sind.
Das Vier-Stufen-Schema ist abwandelbar. Der Ausbilder kann das Schema, wenn es ihm für bestimmte Lernvorhaben zweckmäßig erscheint, z. B. auf drei Stufen verkürzen oder zu fünf bzw. sechs Stufen verlängern:
3 Stufen:
6 Stufen:
Der Einstieg in die Aufgabe wird z.B. dadurch erleichtert, dass der Lernende durch den Leittext zunächst zur gezielten Informationsbeschaffung, Informationsaufnahme und Aufbereitung der Informationen angeleitet wird. Dadurch entfällt weit gehend die Anfangsschwierigkeit des Auszubildenden, wie man die Aufgabe anpacken soll.
Er steht vielmehr als Lernberater zu weiteren Lernanleitungen bereit, falls der Auszubildende Beratung wünscht. Bewährt hat sich das Modell der vollständigen Handlung. Es umfasst sechs Handlungselemente und erweitert die bisher meist übliche Dreiteilung einer Handlung (Planung, Durchführung und Kontrolle).
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Gestaltung digitaler Medien (§ 4 Abs. 4 Nr. 1, lfd. Nr. I.5)
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Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Umweltschutz (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)
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Vorgehensweise
Auch der Lernauftrag lässt sich für das Lernen in der Gruppe einsetzen. Mehrere Auszubildende können den Auftrag gemeinsam diskutieren, dann zusammen das Resultat festlegen und es dem Ausbilder als "Lernertrag der Gruppe" präsentieren.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Arbeitsorganisation (§4 Abs. 1 Nr. 5)
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Vorgehensweise
Eine möglichst realitätsnahe Simulation von Situationen im Betrieb fördert die Effektivität von Projekten, z.B. durch Rollenspiele, die den Umgang mit dem Kunden üben, Zusammenarbeit mit Lieferanten, anderen Betrieben und Abteilungen.
Bei Projekten wie "Einen Werbeprospekt für eine Tauchschule in der Karibik erstellen" erleben die Auszubildenden das Eingebundensein in die Aufgabenverteilung des Projekts. Sie erlernen Teamgeist, sie üben sich im Argumentieren und Zuhören bei den Diskussionen in der Gruppe.
Rollenspiel mit zwei Auszubildenden
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Kundenbetreuung (§4 Abs. 3 Nr. 1.3)
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Mögliches Vorgehen
Mit dem Kunden hat es immer wieder Probleme gegeben. Er macht zunächst nur wenige Vorgaben zum Entwurf eines Werbeprospektes, ist aber dafür bekannt, dass er nur sehr selten mit den Ergebnissen der ersten Layout-Entwürfe zufrieden ist. Er ist nur schwer zu überzeugen; - ist er allerdings überzeugt, dann läuft die gemeinsame Arbeit mit ihm problemlos weiter.
Rollenspiel mit mehr als zwei Auszubildenden
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§4 Abs. 1. Nr. 2)
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Mögliches Vorgehen
Der Ausbilder will die beabsichtigte Änderung der Arbeitszeiten "am runden Tisch" mit verteilten Rollen diskutieren lassen. Als Beteiligte schlagen die Auszubildenden dem Ausbilder vor: Abteilungsleiter, REFA-Mann, Sachbearbeiterin, Hausmeister, Betriebsratsmitglied, Vertrauensarzt, Redakteur der Hauszeitschrift.
Zur Festlegung, wer welche Rolle übernimmt, äußern sich zuerst die Auszubildenden. Der Ausbilder hat einen Schriftsatz verteilt, in dem die Rahmenbedingungen beschrieben sind. Vor Spielbeginn steht Zeit zur Verfügung, damit sich jeder in seine Rolle eindenken, sich mit ihr identifizieren kann. Die Sitzung wird als offenes Rollenspiel (unstrukturiert) oder strukturiert durchgeführt. Im letzteren Fall ist ein Auszubildender als Vorsitzender zu bestimmen bzw. zu wählen (z.B. als Betriebsratsmitglied), der die Sitzung eröffnet, Wortmeldungen zuteilt und am Schluss das Ergebnis zusammenfasst. Der Ausbilder äußert sich erst nach dem Ende des Rollenspiels.
Schritt 1 Aufgabe erkennen und formulieren Schritt 2 Aufgabe analysieren: Welche Rechner (Arbeitsplätze) sollten verbunden werden? Wie erfolgt die Inbetriebnahme erfolgreich? Schritt 3 Mehrere Lösungsmöglichkeiten durchdenken. Schritt 4 Für eine Lösung entscheiden.
Gegenstand der Fallmethode sind in aller Regel schriftlich fixierte, vom Ausbilder vorgegebene Fälle aus der Praxis. Der Ausbilder fordert z. B. die Auszubildenden auf, sich in Kleingruppen (2 bis 4 Auszubildende je Kleingruppe) zusammenzusetzen, die den vorgegebenen Fall "auf dem Papier" lösen sollen. Dabei ist zu lernen, wie sich die Sache systematisch anpacken lässt.
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Hard- und Software (§4 Abs. 2 Nr. 7 )
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Wenn mehrere Kleingruppen dieselbe Aufgabe besprochen haben, kommen sie wahrscheinlich zu unterschiedlichen Lösungen. Nun treffen sich alle Kleingruppen zur Präsentation ihrer Vorgehensweisen und Resultate vor dem Ausbilder und den Mitgliedern der anderen Gruppen. Dem Ausbilder steht das letzte Wort zu. Er als der Experte korrigiert, befürwortet, entscheidet. "Demokratische" Mehrheitsbeschlüsse der Lernenden sind bei Fachfragen nicht möglich.
In der Berufsausbildung ist zweckmäßigerweise der Ausbilder der Moderator. Er formuliert das Thema, bestimmt Anfang und Ende der Gruppenarbeit, fordert die Auszubildenden zu Äußerungen auf, sorgt für freundlich-verbindlichen Gesprächston, reguliert also den Verlauf in jeder Hinsicht. Auf Visualisierung der Gesprächsergebnisse (mit z.B. Pinnwand, Flip-Chart, Overhead-Projektor) sollte der Ausbilder nicht verzichten.
Im Verlauf der moderierten Gruppenarbeit kommt es oft auch zur Bildung von Teilgruppen, die unterschiedliche Lernaufträge zu bearbeiten haben. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan
Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§4 Abs. 1 Nr. 3)
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Der Ausbilder bespricht zuerst als moderierte Gruppenarbeit den Unterpunkt 1. dieser Position, "Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitplatz feststellen und Maßnehmen zu ihrer Vermeidung ergreifen", und verteilt dann die Unterpunkte 2. – 3. als differenzierende Arbeitsaufgaben an die Auszubildenden zur Bearbeitung in Kleingruppen wie folgt:
Gruppe 1 |
"berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden." |
Gruppe 2 |
"Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten." |
Gruppe 3 |
"Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.". |
Die Teilgruppen haben die Aufgabe, ihre Ergebnisse dem Ausbilder und den jeweils anderen Teilgruppen vorzutragen. Um diese Präsentationen anschaulich durchführen zu können, werden z.B. vorher beschriftete Pinnwände, die Arbeitsverlauf und Arbeitsergebnis zugleich widerspiegeln, im "Plenum" aufgestellt. Der jeweilige Gruppensprecher kommentiert die beschrifteten Pinnwände und stellt sich den Fragen der Gesamtgruppe. Der Ausbilder greift, wenn erforderlich, korrigierend ein und fasst meistens selbst die Ergebnisse noch einmal zusammen.
Lernbereitschaft
Die betriebliche Aus- und Weiterbildung muss auf die technischen Veränderungen
und neue Methoden der Wissensvermittlung reagieren. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer ständigen Lernbereitschaft.
Beratungsfähigkeit
Aufgrund kürzer werdender Innovationszyklen und veränderten Produktionsanforderungen wächst die Notwendigkeit in der Berufsbildung Bildungsberatung zu leisten. Dabei sollten Beratungen zu aktueller Literatur, passenden Seminaren und Fortbildungskursen sowie die Diagnose des Bildungsbedarfs im Vordergrund stehen.
Orientierung an den Aus- und Weiterbildungsteilnehmern
Die konsequente Orientierung in der Aus- und Weiterbildungsarbeit an den Teilnehmern bedeutet, diese an der Festlegung der Lehrziele zu beteiligen.
Qualitätsbewußtsein
Die Qualität der Aus- und Weiterbildung kann an Kriterien wie Systematischer
Planung und Organisation (thematische und zeitliche Gliederung), Zielorientierung
(Zielformulierung) und der subjektive Zufriedenheit von Auszubildenden und Weiterbildungsteilnehmern entwickelt und bewertet werden.
Zielorientierung
Aus- und Weiterbildungsschritte müssen auf die Erreichung eines Lernziels ausgerichtet sein. Dabei spielt die Gliederung von Ausbildungsinhalte in zielorientierte Einzelschritte eine maßgebliche Rolle.
Konfliktfähigkeit
Konfliktsituationen in der Aus- und Weiterbildung nicht nur durchzustehen, sondern aus ihnen heraus innovative Bedingungen zu gestalten sind Kompetenzen, die zunehmend in der Ausbilderfunktion von Bedeutung sind.
Flexibilität
Das Feld der betrieblichen Aus- und Weiterbildung umfasst ein breites Spektrum an Aufgaben. Der Aus- und Weiterbildner in der Druck und Medienbranche muss sich daher auf verschiedene Situationen einstellen und angemessen reagieren können (z.B. an den Lernstand der Auszubildenden anpassen, geeignete Ausbildungsmethoden je nach Ausbildungsgegenstand auswählen, auf sich rasch ändernde technische Veränderungen reagieren).
Moderationsfähigkeit
Die Fähigkeit zu moderieren umfasst das Vermögen, sich Zeit zu nehmen, feinfühlig zu handeln, sowie verschiedene Standpunkte wahrzunehmen. Sie impliziert ein spezifisches Rollenverständnis des Moderators als Führungskraft ohne Vorgesetzten-Funktion.
Didaktische Kompetenz
Didaktische Handlungskompetenz bedeutet die Kunst zu beherrschen, aus einem großen Informationsfundus diejenigen herauszufiltern, die für die Auszubildenden und Weiterbildungsteilnehmer wichtig sind.
Methodenkompetenz
Eng verbunden mit der Didaktischen Kompetenz bedeutet Methodenkompetenz für die Vielzahl von Aus- und Weiterbildungsinhalten die richtige Methode zur Vermittlung zu finden.
Sozialkompetenz
Sozialkompetenz ist ein weiter Begriff und bezeichnet die Fähigkeit, im menschlichen Miteinander sowohl auf privater als auch auf beruflicher und gesamtgesellschaftlicher Ebene umsichtig handeln zu könne.
Kooperationsfähigkeit
Aus- und Weiterbildner müssen mit einer Vielzahl von Personen und Gruppen kooperieren. So z.B. mit Berufsschullehrern, "andere" Weiterbildungseinrichtungen, ggf. Kooperationsbetriebe, Vorgesetzten wie z.B. Geschäftsleitung und Mitarbeiterinnen, die an der Aus- und Weiterbildung beteiligt werden etc.
Konzeptionelle Fähigkeiten
Um adäquate Konzepte für Bildungsprogramme zu erstellen, nennt KLUPP* (1992) sechs Grundfragen:
1. Was gehört zum Thema?
2. Was will ich mit diesem Thema erreichen?
3. Wie sind die Bedingungen?
4.Welche Lernprinzipien werden beachtet?
5. Wie erfolgt die Umsetzung in einen Lernweg?
6. Welches Verhalten nach der Teilnahme wird angestrebt?
*) KLUPP, A.: Planen - Managen - Trainieren: 20 Bausteine erfolgreicher Erwachsenenbildung; 2. Aufl.; München, 1992