Einstieg nicht als starr erscheinende Theorie:
"Das Berufsbildungsgesetz bestimmt im § 10 zum Vergütungsanspruch des Auszubildenden, dass ...",
sondern Einstieg mit lebensnahem Beispiel:
"Gestern zeigten mir Franz (1. Ausbildungsjahr, 16 Jahre alt) und Willi (2. Ausbildungsjahr, 22 Jahre alt) ihre Benachrichtigungen über die Vergütung für den vorigen Monat und fragten mich, ob ...".
Auch ein Vortrag, der nur ein Kurzvortrag ist, verliert sich ohne klare Gliederung in bloße Plauderei. Abgrenzung in Einleitung, Hauptteil und Schluss sind notwendig. Für den Hauptteil empfiehlt sich ein beziffertes Vorgehen: "Ich berichte über 1. ..., 2. ..., 3. ...".
Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Abs. 1 Nr. 2)
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Zu jedem Punkt fragt der Ausbilder die Auszubildenden nach Beispielen, um sie aktiv zu beteiligen.
Am Schluss erfolgt eine wiederholende Zusammenfassung in Stichworten: "Was also haben Sie jetzt gelernt? Die Stichworte sind ...".
Im Sinne der Aktivitätsverschiebung ist es sinnvoll dem Auszubildenden das Halten des Kurzreferates zu übertragen. In diesem Fall sollte doch er selbst die Zusammenfassung geben.