1. Stufe: Vorbereiten des Auszubildenden
Zu Beginn der Unterweisung nennt der Ausbilder Thema und Lernziel, um beim Auszubildenden Interesse zu wecken. Dabei knüpft er am festgestellten Kenntnisstand des Auszubildenden an, ermuntert ihn zum Mitdenken und Mittun. Zugleich sorgt der Ausbilder dafür, dass der Lernende von seinem Sitz- oder Stehplatz aus den Unterweisungsvorgang genau verfolgen kann.
2. Stufe: Vormachen und Erklären
Für die zweite Stufe der Unterweisung gelten folgende Grundsätze: Der Ausbilder soll
Bei Wiederholung dieser Stufe sollte sich das aktive Lehren des Ausbilders bereits in das gewünschte aktive Lernen des Auszubildenden umwandeln, indem der Ausbilder dem Auszubildenden das Erklären und Begründen überlässt und zu Verständnisfragen ermuntert. Falls notwendig, sind dabei die Kernpunkte nochmals herauszustellen und besonders schwierige Teilvorgänge stichwortartig zu betonen.
3. Stufe: Nachmachen lassen
Nach dem "Vormachen und Erklären" durch den Ausbilder muss der Auszubildende den Arbeitsgang nachmachen, also selbst ausführen. Jede Ungenauigkeit und jeder Fehler sind sofort abzustellen, insbesondere dann, wenn sich die Unterweisung an einem Arbeitsvorgang innerhalb des betrieblichen Ablaufs vollzieht. Beim Nachmachen achtet der Ausbilder darauf, dass der Auszubildende den Arbeitsgang auch erklärt. Der Auszubildende soll jetzt genau beantworten können: - Was ist zu tun? - Wie muss es gemacht werden? Dabei darf er eigene Auffassungen zum Arbeitsablauf äußern.
4. Stufe: Selbständig ausführen lassen
Hat der Auszubildende eine gewisse Sicherheit erreicht, soll er selbständig weiterüben. Der Ausbilder prüft, ob der Arbeitsgang wirklich fehlerfrei abgewickelt worden ist. Dabei zeigt er dem Auszubildenden Möglichkeiten für Eigenkontrollen. Fehlerfreie Arbeit wird er entsprechend anerkennen.
Beim Wiederholen in Stufe 2 sollte sich der Ausbilder die Auffassung des Auszubildenden zum Arbeitsablauf anhören. Dies kann dazu führen, dass das selbständige Ausführen in Stufe 4 nicht bis aufs i-Pünktchen dem Vormachen des Ausbilders gleichen muss, zumal dann nicht, wenn die Vorstellungen des Auszubildenden begründet und sogar als Verbesserung anzusehen sind.
Das Vier-Stufen-Schema ist abwandelbar. Der Ausbilder kann das Schema, wenn es ihm für bestimmte Lernvorhaben zweckmäßig erscheint, z. B. auf drei Stufen verkürzen oder zu fünf bzw. sechs Stufen verlängern:
3 Stufen:
6 Stufen: