Moderierte Gruppenarbeit

Moderierte Gruppenarbeit

  • Nutzung: "Leitung" einer Gruppe Diskutierender, die ein Thema mit offenem Ausgang erörtern.
  • Kennzeichen: Der Moderator, der das Thema als offene Frage vorgibt (eine Frage, die mit einem Fragefürwort "wie", "was", "wie", "wodurch", "warum", beginnt und mehrere Antworten zulässt, auch "W'-Frage genannt), braucht in der Sache gar nicht Fachmann zu sein. Ihm obliegt vielmehr vorrangig das Bemühen um den zielorientierten Diskussionsfluss mit Beteiligung aller. Das Gespräch verläuft häufig direkt zwischen den Beteiligten.

In der Berufsausbildung ist zweckmäßigerweise der Ausbilder der Moderator. Er formuliert das Thema, bestimmt Anfang und Ende der Gruppenarbeit, fordert die Auszubildenden zu Äußerungen auf, sorgt für freundlich-verbindlichen Gesprächston, reguliert also den Verlauf in jeder Hinsicht. Auf Visualisierung der Gesprächsergebnisse (mit z.B. Pinnwand, Flip-Chart, Overhead-Projektor) sollte der Ausbilder nicht verzichten.

Im Verlauf der moderierten Gruppenarbeit kommt es oft auch zur Bildung von Teilgruppen, die unterschiedliche Lernaufträge zu bearbeiten haben. Das folgende Beispiel soll dies verdeutlichen:

 

Beispiel

 

Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan
Mediengestalter/in für Digital- und Printmedien vom 4. Mai 1998 (BGBl. I S. 875 vom 13. Mai 1998)

 

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§4 Abs. 1 Nr. 3) 

  1. Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
  2. berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden

  3. Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten

  4. Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen

Der Ausbilder bespricht zuerst als moderierte Gruppenarbeit den Unterpunkt 1. dieser Position, "Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitplatz feststellen und Maßnehmen zu ihrer Vermeidung ergreifen", und verteilt dann die Unterpunkte 2. – 3. als differenzierende Arbeitsaufgaben an die Auszubildenden zur Bearbeitung in Kleingruppen wie folgt:

Gruppe 1

"berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden."

Gruppe 2

"Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten." 

Gruppe 3

"Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen.".

Die Teilgruppen haben die Aufgabe, ihre Ergebnisse dem Ausbilder und den jeweils anderen Teilgruppen vorzutragen. Um diese Präsentationen anschaulich durchführen zu können, werden z.B. vorher beschriftete Pinnwände, die Arbeitsverlauf und Arbeitsergebnis zugleich widerspiegeln, im "Plenum" aufgestellt. Der jeweilige Gruppensprecher kommentiert die beschrifteten Pinnwände und stellt sich den Fragen der Gesamtgruppe. Der Ausbilder greift, wenn erforderlich, korrigierend ein und fasst meistens selbst die Ergebnisse noch einmal zusammen.

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