U4: Software-Lizensierung

Wenn in der Mediencommunity bereits bei vorherigen Prüfungen Wikiseiten zum Thema (manchmal auch nur Teilgebiete streifend) erstellt wurden, so werden sie unten verlinkt. Infos zu Lerngruppen außerhalb der Mediencommunity gibt es hier: https://mediencommunity.de/lerngruppen-auf-discord Fragen und Hinweise können geschickt werden an: info@mediencommunity.de
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Softwarelizenz

Hier könnt ihr eure Notizen, Sammlungen von hilfreichen Links etc. zum Thema sammeln.

Erste Stichworte zum Thema:

1. Volllizenz, Freeware, Shareware, Schulungslizenz
2. Anzahl der Arbeitsplätze, die in der jeweiligen Lizenz festgeschrieben sind

Weiterführende Links:

http://www.microsoft.com/germany/piraterie/softwarelizenzen.mspx
http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1913465/
http://www.computerwoche.de/management/compliance-recht/1913489/

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Softwarelizenz:

Einstufung von Software nach dem Nutzungsrecht (Lizenz)

  • Freie Software
  • Freeware
  • Shareware
  • Donationware

Unterteilung nach Quellcode-Veränderbarkeit

  • Freie Software
  • Open Source
  • Proprietäre Software

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Freie Software:

Freie Software (engl. free software) ist Software, die für jeden Zweck verwendet, studiert, bearbeitet
und in ursprünglicher oder veränderter Form weiterverbreitet werden darf. Das schließt auch die
kommerzielle Nutzung ein.


Die Free Software Foundation definiert folgende Freiheiten:

Freiheit 0:

Das Programm zu jedem Zweck auszuführen.

Freiheit 1:

Das Programm zu studieren und zu verändern.
 

Freiheit 2:

Das Programm zu verbreiten.
 

Freiheit 3:

Das Programm zu verbessern und diese Verbesserungen zu verbreiten, um damit einen Nutzen für die Gemeinschaft zu erzeugen.


Für 1 und 3 ist der Zugang zum Quelltext Voraussetzung.


Sind nicht alle Bedingungen erfüllt, wird die Software als proprietär oder „unfrei“ bezeichnet.

 

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Lizenztypen, die die Kriterien freier Software erfüllen:

Copyleft-Lizenz

Der Autor behält das Copyright, es sind Klauseln enthalten, dass veränderte und weitergegebene
Software frei bleibt. Auch der Quellcode muss zur Verfügung gestellt werden.
Bsp. GNU General Public License (GNU GPL) ) (meistverbreitet)

BSD-Lizenz

Gruppe von Lizenzen aus dem Open-Source-Bereich. (BSD = Berkeley Software Distribution)
Software darf frei verwendet werden. Es ist erlaubt, zu kopieren, zu verändern und zu verbreiten.
Copyright-Vermerk darf nicht entfernt werden. Kann als Vorlage für kommerzielle Produkte verwendet
werden. Enthält kein Copyleft

Gemeinfreiheit

Der Autor verzichtet auf das Copyright.
Damit kann jeder alles mit der Software machen, sie etwa in eigene Programme einbauen, verkaufen
oder sie selbst wieder zu proprietärer Software machen.
Gemeinfreiheit ist jedoch keine Lizenz, sondern ein gemeinfreies Werk ist besitzlos.

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Freeware

Freeware; von engl. free „kostenlos“ und ware „Ware“) bezeichnet im allgemeinen Sprachgebrauch
Software, die vom Urheber zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung gestellt wird.
Freeware ist meistens proprietär und darf daher nicht mit freier Software (engl. „free software“)
verwechselt werden, die im Gegensatz zu Freeware weitläufigere Freiheiten, wie Veränderungen an
der Software, gewährt.
Freeware ist kein definierter rechtsgültiger Begriff.

Donationware

Bei der Donationware (von engl. „donation“: Spende) handelt es sich um Freeware,
wobei der Autor um eine Spende bittet.
Wenn das eingesetzte Programm die Erwartungen erfüllt, und man es regelmäßig im Einsatz hat, sollte
man eine Spende in Erwägung ziehen.

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Open Source

Open Source bedeutet, dass der Quellcode offenliegt.
Wer den Quellcode kennt, kann ihn auch verändern und neue Programme schreiben.


Technisch gesehen liegen Freie Software und Open Source nah beieinander, allerdings werden beide
Ausdrücke von unterschiedlichen Denkrichtungen genutzt.

Die Open Source Initiative (OSI) betont, dass Open Source zu besserer und preisgünstigerer Software
führt als geschlossene, proprietäre Konstruktionen.

Die Free Software Foundation hingegen meint, dass proprietäre Software allein schon aus
moralischen Gründen abzulehnen sei. Software soll transparent und überprüfbar sein.


Der Begriff „Open-Source-Software“ scheint die Entwicklersicht wiederzugeben,
während der Begriff „Freie Software“ auch die Sicht der übrigen Anwender einbezieht.

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Proprietäre Software

Im juristischen Sinne gleichbedeutend mit „urheberrechtlich geschützt“.
Proprietäre Software ist jegliche Software, die keine freie und quelloffene Software ist.
Bsp.: Microsoft Windows, Adobe Photoshop

Was regelt die Lizenz noch?

Art der Lizenz

Einzel-Lizenz oder eine Mehrfach-Bereitstellung (Mehrfach-Lizenz).

Lizenzklasse

Die Lizenzklasse typisiert die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Software. :

  • Vollversion (keine vorhergehende Version erforderlich)
  • Upgrade (setzt das Vorhandensein einer Vollversion voraus)
  • Update

Lizenzmetrik

Die Lizenzmetrik bedeutet, wie der Lizenzbedarf gezählt werden muss z.B.:

  • pro Installation
  • pro benannter Maschine
  • pro benanntem Anwender
  • pro gleichzeitig angemeldeten Anwender
  • pro Prozessor
  • u. v. a.
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