U11: Markenbegriff

Wenn in der Mediencommunity bereits bei vorherigen Prüfungen Wikiseiten zum Thema (manchmal auch nur Teilgebiete streifend) erstellt wurden, so werden sie unten verlinkt. Infos zu Lerngruppen außerhalb der Mediencommunity gibt es hier: https://mediencommunity.de/lerngruppen-auf-discord Fragen und Hinweise können geschickt werden an: info@mediencommunity.de

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Markenrecht

Was ist als Marke schutzfähig?
• alles, was Waren und Dienstleistungen von anderen Unternehmen unterscheidbar macht
  und sich graphisch darstellen lässt
• Wortmarke (Kennzeichen/Begriffe/Slogans/Personennamen, die aus Buchstaben oder Zahlen bestehen)
   - asiatische Schriftzeichen sind kritisch zu sehen, gelten teilweise schon als Bildmarke
   - soll Wort in einer ganz konkreten Schriftart angemeldet werden, wird dies auch als Wort-/Bildmarke gewertet, z.B. „Nivea“, „Golf“, „Freude am Fahren“
• Bildmarke (z.B. Mercedes-Stern, angebissener Apfel von Apple , Coca-Cola-Schriftzug)
• Kombination aus Wort- & Bildmarke (z.B. das geschwungene „m “ in McDonalds)
• Zahlen, Hörzeichen, 3D-Gestaltungen, Form und Verpackung, Farben und Farbzusammenstellungen

Anmeldung und Kosten?
• Vorlage eines Antrages beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA)
• einzureichen sind außerdem: Identität des Anmelders, ggf. graphische Wiedergabe, Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen anhand einer Einteilung in Gattungen (Klassen)
• Kosten: 300 € Grundgebühr (für 3 Dienstleistungsklassen), jede weitere Klasse 100 €
• Prüfungsdauer ca. 6 Monate

Was sind absolute Schutzhindernisse?
• Zeichen, die keine Unterscheidungskraft besitzen und nur beschreibend sind
  z.B. „marktfrisch“ für Lebensmittel, „Apple“ für Computer hingegen schon
• wenn Zeichen für den allg. Geschäftsverkehr zur Bezeichnung/Beschreibung von Produkten möglich bleiben muss (z.B. „WM 2006“ ist schutzfähig, „Fußball WM 2006“ ist beschreibend)
• täuschende/ordnungswidrige Zeichen, Hoheitszeichen, amtliche Prüfzeichen, Kennzeichen intern. Organisationen
• Gattungsangaben und Bezeichnungen, die im allg. Sprachgebrauch üblich sind
   z.B. „Diesel“ ist Gattungsbezeichnung für Kraftstoff, für Kleidung hingegen schutzfähig
• Ausnahme: Markenschutz kraft Verkehrsdurchsetzung (durch ständige Benutzung im gewissen Zusammenhang) zulässig

Wie entsteht Markenschutz?
• Eintragung ins Markenregister (hier gilt „wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ = Prioritätsprinzip)
• Markenschutz durch Verkehrsgeltung (durch ständige Benutzung im gewissen Zusammenhang)
• Notorische Bekanntheit einer Marke (wenn im Ausland registrierte Marke auch im Inland besonders bekannt ist)

Markenübertragung, Lizenz und Verlängerung?
• Inhaber kann Marke durch eine Lizenz auf Dritte übertragen (entweder ausschließliche Lizenz: Lizenznehmer erhält alleinige Nutzungsberechtigung oder einfache Lizenz:  Lizenzgeber/-nehmer haben das Recht Unterlizenzen zu verteilen)
• eingetragene Marke muss benutzt werden (ab Eintragung 5-Jahresfrist, wird sonst möglicherweise gelöscht)
   - bei Wortmarke reicht es aus, wenn das Wort – egal in welcher grafischen Darstellung – verwendet wird
   - Wort-/Bildmarke muss in der registrierten Form verwendet werden
     (d.h. erst mal keine Möglichkeit, das Logo nochmals umzugestalten, höchstens Modernisierung in engen Grenzen)
• Markeneintragung muss alle 10 Jahre verlängert werden

Geltungsbereich?
• beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragene Marken gelten nur in Deutschland
• beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingetragene Marken gelten in der EU
• bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO/OMPI) eingetragene Marken gelten international

 

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