Weiterbildung für Siebdrucker/innen

Warum eine Meisterprüfung im Siebdruck?

Der Meistertitel ist die höchste Qualifikation im Handwerk, der große Befähigungsnachweis. Der Meistertitel steht für Fachkenntnis in Theorie und Praxis, Qualitätsbewusstsein, Führungsverantwortung, kaufmännisches Wissen, Unternehmensführung und Betriebswirtschaft. Der Siebdruck-Meister hat durch seine Ausbildung das Rüstzeug zur Führung eines Unternehmens erworben, dies bescheinigt sein Meisterbrief. Die Meisterprüfung ist eine Ausbildung zum Unternehmer!

Der Meisterbrief ist darüber hinaus die Chance für eine Führungsaufgabe und ein sicheres Fundament für die Selbstständigkeit. Er bietet die Chance auf Aufstieg und Führungsverantwortung. Theorie und Praxis, Betriebswirtschaft, Recht, kaufmännisches Wissen und Berufs- und Arbeitspädagogik – die verschiedenen Teile der Meisterprüfung sind Säulen für eine stabile Existenz in der Selbstständigkeit. Als Existenzgründer oder durch die Übernahme eines bestehenden Betriebes haben handwerkliche Meisterbetriebe eine wesentlich höhere Überlebensrate als Existenzgründungen in anderen Wirtschaftsbereichen. Mit qualitativ hochwertiger Arbeit kann man sich auf dem Markt gegenüber der Konkurrenz absetzen. Der Meistertitel ist ein Gütesiegel für die Qualifikation des Inhabers.

Ob als sein eigener Chef oder in Verantwortung für Mitarbeiter und Ausbildung in einem Betrieb als leitender Angestellter. Der Weg nach oben ist mit dem Meisterbrief offen. Neben der fachlichen Qualifikation verfügen Meister und Meisterinnen über eine gründliche Ausbildung in Unternehmens-führung, Betriebswirtschaft und Arbeitspädagogik. Meister entwickeln neue Produkte und moderne Produktionsverfahren und können einen Abschluss vorweisen, der auch international gefragt ist.

Daneben befähigt der Meisterbrief auch zum weiterführenden Studium an einer Hochschule oder Fachhochschule – und das ohne Abitur. Damit öffnen sich nach Lehre, Gesellenbrief und Berufspraxis neue, vielfältige Karrieremöglichkeiten – die sich ideal kombinieren lassen mit einem Meisterbrief. Wer schon einen Meisterabschluss hat, kann ohne weitere Hürden ein fachgebundenes Fachhochschulstudium oder das Studium der BWL aufnehmen.

Meister sind Experten und Vorbild. Sie geben ihre Kenntnisse aber auch an Auszubildende weiter und nehmen so gesellschaftliche Verantwortung war. Der Meisterbrief bescheinigt dem Inhaber fundierte Kenntnisse in Berufs- und Arbeitspädagogik und die Eignung zum Ausbilder.
 

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Interessengruppe für Siebdrucker-Weiterbildner

In dieser Gruppe können sich an Weiterbildung interessierte Siebdrucker/innen austauschen. Sie dient der Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk.

Moderiert wird die Gruppe von Torben Thorn.

Folgende Inhalte stehen in der Mediencommunity und darüber hinaus zur Verfügung:

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Eine Beschreibung der Gruppe.: 
Gruppe zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerk

So läuft eine Meisterprüfung ab

Die Meisterprüfung umfasst vier Prüfungsteile, die voneinander unabhängig absolviert werden können:

Teil I: Fachpraxis
Teil II: Fachtheorie
Teil III: Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
Teil IV: Berufs- und Arbeitspädagogik

Nach erfolgreichem Abschluss aller vier Teile ist die Meisterprüfung bestanden. Die Prüfungsanforderungen richten sich nach der Verordnung über gemeinsame Anforderungen in der Meisterprüfung im Handwerk, sowie der neuen Siebdruckermeister-Verordnung vom 5. September 2006. Die Teile III und IV können an der jeweils zuständigen Handwerkskammer vor Ort abgelegt werden.

Für die Teile I (Fachpraxis) und II (Fachtheorie) besteht deutschlandweit lediglich ein Meister-prüfungsausschuss im Siebdrucker-Handwerk. Dieser hat seinen Sitz an der Handwerkskammer Rhein/Main in Frankfurt. In Kooperation mit der Bundesinnung für das Siebdrucker-Handwerk werden dort alle zwei Jahre die Meisterprüfungsteile I und II für Siebdrucker durchgeführt.

Begleitend zur eigentlichen Prüfung in Fachtheorie und Fachpraxis findet ein Vorbereitungskurs am Bildungszentrum der Handwerkskammer Rhein-Main statt. Dieser Lehrgang soll den Teilnehmern prüfungsrelevanten Inhalte vermitteln und sie fit für die Meisterprüfung und den späteren Betriebsalltag als Unternehmer machen.

Die Prüfungsverordnung sieht drei so genannte Handlungsfelder vor, in denen die Meisterschüler ausgebildet werden: Betriebsorganisation und -führung, Auftragsabwicklung und Siebdrucktechnik. In 200 Unterrichtsstunden bereiteten sich die Kursteilnehmer auf die Prüfungen vor. In direktem Anschluss an den Vorbereitungskurs findet die zweitägige schriftliche Prüfung zur Fachtheorie (Teil II) statt. Nach Abschluss der schriftlichen Prüfungen werden die praktischen Prüfungen durchgeführt.

Die praktische Prüfung besteht aus dem Meisterprüfungsprojekt, das der Prüfling selbst entwickelt sowie der Situationsaufgabe.

Die Situationsaufgabe, in der ein farbiges Druckprodukt nach engen Vorgaben umgesetzt werden muss, wird in einer von vier Prüfungsdruckereien in Deutschland durchgeführt. Unter Aufsicht des Meisterprüfungsausschusses, müssen die Meister-Anwärter ihr drucktechnisches Können unter Beweis stellen.

Das Meisterprüfungsprojekt entwickelt, plant, bearbeitet und fertigt jeder Prüfling eigenständig in seinem Betrieb, entsprechend seiner spezifischen betrieblichen Gegebenheiten und Spezialitäten. Der Meisterprüfungsausschuss gibt lediglich Thema und Rahmenbedingungen zum Projekt vor. Der Prüfling soll mit dem Projekt sein meisterliches Können unter Beweis stellen. Dies hat sich auch im Schwierigkeitsgrad der Arbeit widerzuspiegeln. Darüber hinaus sind eine realistische Kalkulation sowie eine Dokumentation zum Projekt zu erstellen. Zum Projektabschluss wird ein Fachgespräch zwischen Meisterprüfungsausschuss und Prüfling durchgeführt. Dokumentation und Fachgespräch fließen ebenfalls in die Bewertung der Arbeit ein.
 

Lehrgangsinhalte des Meisterkurses Siebdruck

Der Meisterprüfungs-Vorbereitungskurses für die Teile I und II (Fachpraxis und -theorie) dauert vier Wochen. Die wesentlichen Lehrgangsinhalte des insgesamt 200-stündigen Vollzeitkurses sind:

  • Marketing und Beratung
  • Kalkulation, Aufwand- und Ertragsrechnung
  • Technische Mathematik
  • Datenhandling, Datenmanagement, Digitaldruck
  • Siebdrucktechnik in Vorstufe und Druck
  • Druckweiterverarbeitung
  • Materialkunde: Druckfarben, Bedruckstoffe, Hilfsstoffe
  • Qualitätsmanagement, Standardisierung
  • Prozesskontrolle: Messen, Prüfen, Fehleranalyse
  • Arbeits- und Umweltschutz
  • Arbeitsplanung und Auftragsabwicklung
  • Betriebsführung, Betriebsorganisation
  • Logistik, Lagerhaltung
     

Zulassungsvoraussetzungen - Gebühren - Kontakt

Zulassungsvoraussetzungen

In den zulassungsfreien Handwerken (Anlage B 1 HwO), zu denen auch das Siebdrucker-Handwerk gehört, gilt für die Zulassung zur Meisterprüfung der § 51a der Handwerksordnung. Dieser besagt, dass zur Prüfung zuzulassen ist, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Weitere Ausnahmemöglichkeiten sind im Einzelfall von der Handwerkskammer zu prüfen. Befreiungen von einzelnen Teilen der Meisterprüfung auf Grund anderer Fortbildungsprüfungen sind möglich. Sofern z.B. bereits eine Ausbildereignungsprüfung abgelegt wurde, kann man von Teil IV der Meisterprüfung befreit werden.

Das liebe Geld

Die Meisterprüfung ist natürlich auch mit Kosten verbunden. Für die Teile I und II der Meisterprüfung fallen neben den Prüfungsgebühren der Handwerkskammer, Kosten für den Vorbereitungskurs sowie Verbrauchs- und Prüfungsmaterialien an, die sich auf insgesamt rund 3.500 € belaufen.

Teilnehmer an Meisterprüfungen können jedoch Förderung nach dem so genannten Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG) bekommen, das so genannte Meister-BAföG. Nähere Informationen zum Meister-BAföG, wie Förderrichtlinien, Ansprechpartner, FAQ, Formulare etc., finden sich im Internet, unter www.meister-bafoeg.info.

Meisterschüler, die bei Beginn der Vorbereitungskurse nicht älter als 25 Jahre sind, können auch im Rahmen eines Stipendiums der „Stiftung für Begabtenförderung im Handwerk“ finanzielle Zuschüsse erhalten, wenn das Ergebnis der Berufsabschlussprüfung besser als "gut" war oder wenn sie erfolgreich (1. bis 3. Platz) an einem überregionalen Leistungswettbewerb (PLW) teilgenommen haben. Weitere Informationen hierzu gibt es bei den Handwerkskammern.

Übrigens, die Lehrgangsgebühren, Prüfungskosten, Lehrmittel und Fahrtkosten sind beim Lohnsteuerjahresausgleich oder bei der Einkommenssteuererklärung steuerlich abzugsfähig.

Kontakt

Weiterführende Informationen zur Meisterprüfung im Siebdrucker-Handwerks erhalten Sie bei:

Bundesinnung für das Siebdrucker-Handwerk
Biebricher Allee 79
65187 Wiesbaden
Telefon: 06 11 80 31 15
Fax: 06 11 80 31 17
E-Mail: info@siebdrucker.org
www.siebdrucker.org

Handwerkskammer Rhein-Main
Abt. Meisterprüfung
Bockenheimer Landstr. 21
60325 Frankfurt/M.
Telefon: 0 69 9 71 72-1 66
Fax: 0 69 9 71 72-1 99
E-Mail: kretschmer@hwk-rhein-main.de
www.hwk-rhein-main.de

Förderungsmöglichkeiten: Das neue Meister-BAföG

Mit dem neuen Meister-BAföG haben sich die Fort- und Weiterbildungsbedingungen deutlich verbessert. Von dem ausgeweiteten Förderanspruch und den Darlehensverbesserungen, die zum 1. Juli 2009 in Kraft getreten sind, profitieren vor allem Familien sowie Alleinerziehende mit Kind, Existenzgründer und fortbildungswillige Migranten. Allein in den kommenden vier Jahren investieren Bund und Länder nun etwa 272 Millionen zusätzlich in die Fortbildungsförderung.


Wer hat Anspruch auf Förderung?
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss hat. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Ausländer mit festem Wohnsitz in Deutschland können ebenfalls Förderung erhalten. Neu ist, dass seit 1. Juli 2009 Migranten auch dann gefördert werden, wenn sie im Vorfeld nicht berufstätig waren. Ausschlaggebend ist nur noch ihre dauerhafte Bleibeperspektive in Deutschland.


Welche Fortbildungsmaßnahmen werden gefördert?
Förderungsfähig sind in erster Linie Aufstiegsfortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach Handwerksordnung (HwO), Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder vergleichbare Prüfungen vorbereiten und mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Darunter fallen etwa Fortbildungen zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder andere vergleichbare Qualifikationen.

Zudem besteht mit dem neuen Meister-BAföG auch ein Rechtsanspruch auf Förderung, wenn bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.


Wie hoch ist die Förderung?
Das AFBG sieht einen Beitrag zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und den Kosten des Prüfungsstücks vor. Bei Vollzeitmaßnahmen können zudem eigene Unterhaltskosten und Unterhaltskosten für Ehepartner und Kinder gefördert werden. Die Förderung wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt. Über Art und Höhe des Förderanspruchs entscheiden von den Ländern bestimmte Behörden. Das Darlehen selbst wird über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ausgezahlt.


Wie profitieren Fortbildungswillige mit Kind?
Für jedes Kind erhalten Fortbildungswillige zusätzlich 210 Euro monatlich zum Unterhaltsbeitrag (bislang 179 Euro). Der Betrag wird zu 50 Prozent als Zuschuss gewährt, das heißt er ist nur noch zur Hälfte rückzahlungspflichtig. Für Alleinerziehende wird ein Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Monat und Kind unter 10 Jahren als Zuschuss gegeben.

Neu ist, dass der Unterhaltsbeitrag und Kinderzuschlag auch während der Prüfungsvorbereitungsphase von bis zu drei Monaten als Darlehen gewährt wird.


Wie zahlt sich der erfolgreiche Prüfungsabschluss aus?

Neben dem persönlichen Qualifizierungsanreiz schaffen die neuen Förderungsregelungen eine zusätzliche Motivation zum Weiterbildungsabschluss: Erfolgreichen Prüfungsteilnehmern werden als Leistungsanreiz 25 Prozent des Restdarlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.


Wie können Existenzgründer zusätzlich profitieren?
Mit dem neuen Meister-BAföG zahlt sich Existenzgründer noch mehr aus: Wer als Existenzgründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, wird mit einem Darlehensteilerlass von 33 Prozent belohnt. Der Erlass verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Bislang gab es erst ab zwei Einstellungen einen Darlehenserlass.


Wann und wo ist der Antrag zu stellen?
Anträge auf Meister-BAföG sind im Regelfall bei den kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz des Antragsstellers zu stellen. Der Förderantrag sollte dort rechtzeitig vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme eingehen. Denn die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmebeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Spätestens muss eine Förderung bis zum Ende der Fortbildungsmaßnahme beantragt werden. Bei selbständigen Fortbildungsabschnitten gilt das Ende des jeweiligen Abschnittes.


Wer hilft weiter?
Die Berater in den Handwerkskammern helfen bei allen Fragen rund um Weiterbildungsangebote und Fördermöglichkeiten gerne weiter. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet zudem die Internetseite www.meister-bafoeg.info.
 

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