Coporate Identitiy wird in 3 Säulen aufgeteilt die nach innen (Unternhemen, Arbeitnehmer etc.) und nach außen (Zielgruppe, Kunde etc.) wirken:
1. Coporate Design: beschäftigt sich mit dem Erscheinungsbild des Unternehmens
2. Coporate Communication: hier beachtet man die sprachliche, visuelle und audiovisuelle Kommunikation
3. Coporate Behaviour: beschreibt den Umgang und das Verhalten innerhalb des Unternehmens und gegenüber allen externen Personen
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Bei Firmenzeichen werden häufig unterschiedliche Begriffe wie Signet, Logo, Wortmarke, Logogramm, Symbol, Bildmarke, Marke, Brand, Wort-Bild-Marke, Trademark, visuelle Marke oder Logotype verwendet.
Bevor es um den Aufbau und die Erstellung bzw. auch Bewertung von Firmenzeichen geht, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen diesen Begriffen zu kennen, die oft als austauschbar angesehen werden. Außerdem ist die Kenntnis und Verwendung von Fachbegriffen wichtig, wenn man professionell im Bereich der visuellen Gestaltung arbeitet.
Signet oder Bildmarke
Das Wort Signum ist Lateinisch und bedeutet einfach »Zeichen«. Zunächst wurde es im Zusammenhang mit einem Siegel oder einer Unterschrift verwendet.
Signets sind immer bildhaft, dabei mehr oder weniger abstrakt und haben einen guten Wiedererkennungswert. Je nach Grad der Abstraktion kann ein direkter Bezug zum Unternehmen (Posthorn für die Post etc.) geschaffen werden. Bei sehr abstrakten Signets (Apple-Apfel, Mercedesstern, 3 Streifen von Adidas) ist ihre ständige Präsenz wichtig, damit die wiedererkennbar sind und einem Unternehmen zugeordnet werden können.
Logo oder Wortmarke
In der Umgangssprache wird der Begriff »Logo« häufig als Synonym und auch als Oberbegriff für alle Firmenzeichen genommen.
Doch das ist nicht korrekt, denn Logo ist Griechisch und bedeutet »Wort«. Daher ist ein Logo oder eine Wortmarke in der Fachsprache ein alphanumerisches Firmenzeichen, zum Beispiel eine Abkürzung, eine Buchstaben- oder Zahlenkombination oder der ausgeschriebene Firmenname (Disney, Nutella, Ferrero, Heidelberg Druckmaschinen).
Kombination von Wort- und Bildmarke
Oft werden Wort- und Bildmarke miteinander kombiniert, um möglichst umfassend zu wirken: Das Signet ist leicht einprägsam, die Wortmarke nennt den Firmennamen.
Für die Kombination bzw. Anordnung der beiden Elemente gibt es verschiedene Möglichkeiten:






Außerdem kann die Wortmarke in Objekten wie Kreis, Rechteck etc. stehen, die für sich genommen jedoch keine Bildmarke sind.
Logofamilien
Der Ausbau der Logos durch Ergänzung für weitere Bereiche in einem Unternehmen
z.B.: Tui, Tui fly, Tui cruises
Soundlogo
Es handelt sich um eine typische unverwechselbare kurze Melodie, die nach einiger Wiederholung eindeutig einem Unternehmen zugewiesen werden kann. Hierbei wird manchmal auf bekannte Melodien zurückgegriffen.
Farbe im Logo
-Aufmerksamkeit erwecken
-Identifikation mit den Produkt
-Steigerung des Kaufreizes durch Verwendung bestimmter Farbkombinationen
-Hervorrufen bestimmter Assoziationen durch Farben (Grün z.B. Erholung und Frische)
-Erzeugung einer positiven Grundstimmung
Verwendung von Logo und Signet
Geschäftsdrucksachen | Werbemittel | Verkausförderung | Verpackung | Out- of- Home Werbung | Digitalmedien, Video & Film |
Briefbogen Briefumschlag Formulare Faxpapiere Rechnungen Flyer Firmenstempel Urkunden Präsentationsmappen | Anzeigen Aufkleber Buttons Fähnchen Give-Aways Kalender Kugelschreiber Prospekte Schirme Werbesets QR-Code | Geschäftsräume Messestand Display Plakate Mailings Werbefilm | Tragetaschen Flaschenettiketten Produktanhänger Klebeband Transportkisten Postpaket Versandtaschen Container Verpackungen
| Arbeitskleidung Firmenwagen Fahnen Firmenschild Leuchtreklame Litfasssäulen Einkauswagen Bus & Bahn Stadion Groflächen | Internetauftritt Webbanner Animation Fernsehspot Werbemail/Newsletter Werbefilm |
Logo Checkliste
Größe und Darstellung
ist es kompakt (ideal ist eine quadratisches Seitenverhältnis)?
gut lesbar und optisch gleich in der Wirkung
in der Standardgröße für Geschäftsdrucksachen?
in extremer Verkleinerung?
in der Vergrößerung?
ist es körperlich darstellbar (Firmenschild etc.)?
ist es als 3D-Variante denkbar?
Farbe
in S/W verwendbar?
als Graustufenbild nützlich
ohne Farbverläufe?
im Internet sowie im Druck in vergleichbaren Farben reproduzierbar?
ist es negativ und positiv nutzbar?
Schrift
ist es die Hausschrift des Kunden, oder passend zum Unternehmen und Produkt?
hebt sich die Schrift von den Konkurrenzunternehmen ab?
Bild
ist das Bild ausreichend abstrahiert, stilisiert und reduziert?
alleine verwendbar?
auch sehr klein darstellbar und drucktechnisch nutzbar?
Logoverwendung
ist es für alle Werbemittel einsetzbar?
für alle Druckverfahren geeignet?
leicht und schnell zu erkennen?
mit Lack oder Prägung umsetzbar?
auch ohne Leistungsaussage zuordbar?
charakteristisch
hohe Einprägsamkeit und Wiedererkennbarkeit
ein Eyecatcher?
glaubwürdig?
innovativ?
animationsfähig?
vectorisiert?
in sich harmonisch?
hebt es sich von der Konkurrenz ab?
mit anderen Werbe- und Informationsselementen des Kunden kombinierbar?
langfristig einsetzbar
markenrechtlich schützbar?
Imageprüfung
Repräsentiert das Logo die Erwartungen des Kunden?
Repräsentiert das Logo die Werte und Ziele des Unternehmens?
Repräsentiert das Logo des Leistungsumfang und die Kompetenz des Unternehmens?
Repräsentiert das Logo die Erwartungen der Zielgruppe?
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Quelle: Kompendium
Ein Logo Styleguide ist generell nur dafür da festzuhalten wie ein Logo wo, in welchem Abstand zu anderen Dingen und in welchen Farben dargestellt werden muss. Damit EIN Logo überall, auf jeder Werbefläche, jedem Dokumenten oder jeder Anzeige das gleiche Erscheinungsbild hat.
Was sollte ein Styleguide beinhalten?
Das ist ein Logo-Styleguide:
http://www.fm.rlp.de/fileadmin/fm/downloads/finanzen/bauschilder/Styleguide_bundesregierung.pdf
Zur Unterscheidung: Logo, Signet, Wort-Bild-Marke
Umgangssprachlich wird jedes Firmenzeichen als Logo bezeichnet, genau genommen ist eine Logo nur der reine Schriftzug ohne bildliche Darstellung, die Bildliche Darstellung nennt man Signet. Wird beides miteinander kombiniert, hat man eine Wort-Bild-Marke. Mehr dazu im Wiki Logo
Vorgehensweise bei der Logogestaltung
1. Inhaltsanlayse -> Bestandsaufnahme (Bsp: Gartenbaufirma / 30 Jahre alt / expandierend)
und Firmenprofil -> (geplantes) Image (Bsp: innovativ / umweltbewusst / kinderfreundlich)
erstellen und Recherche zu Konkurrenten
2. Zieldefinition für die Visualisierung festlegen
a) Entscheidung für die wichtigsten Kernaussagen
b) Auswahl für eine Visualisierungsform
(Bild-, Wort-, oder Buchstabenmarke?)
-> (Produkt > Bildmarke / berühmter Name > Wortmarke / Initialen der Firma > Buchstabenmarke)
3. Entwürfe anfertigen
a) Kernaussage in Gestaltungselementen umsetzen
b) Schriftcharakter (wenn nicht vorgegeben) passend wählen
c) Gestaltungselemente zur Gesamtform integrieren
4. Ausführung
a) Entwurf in schwarz/weiß ausführen
b) Farbvarianten anlegen (passend zur Kernaussage)
c) 1cm², Vergrößerung/Verkleinerung möglich?
Bzw. verschiedene Varianten für unterschiedliche Größenänderungen erstellen.
5. Präsentation beim Kunden
6. Korrekturphase, Integration in Corporate Design (CD)
Logocheck
1. Einprägsamkeit:
Logos mit Wiedererkennungswert zeichnen sich durch ein hohes Maß an Einprägsamkeit
aus. Dieser Faktor kann über die Fernwirkung überprüft werden: Bleibt ein eigenständiges
erkennbares Zeichen oder löst sich die Gesamtform auf bzw. erinnert sie an andere
bekannte Logos? Auch zu viele einzelne Elemente des Logos verhindern eine Einprägsamkeit.
2. Geschlossene Gesamtform:
Buchstaben-, Wort- und Bildmarken sollten in geschlossener Gesamtform gestaltet werden.
So lassen sie sich leichter in Drucksachen integrieren. Zudem werden einfache
Grundformen leichter erfasst und erinnert.
3. Skalierbarkeit:
Ein ausgereiftes Logo muss sich in den verschiedensten Kontexten behaupten können, vom
Kugelschreiber und Stempel bis zu Großprojektion und dem LKW-Aufdruck sind alle Größen
denkbar. ->Wie sieht das Logo auf 1cm skaliert aus, wie auf 25cm? Oder es müssen verschiedene Größenvarianten erstellt werden.
4. Medienkompatibilität:
Die Farbgestaltung muss auch einfarbig oder in schwarz-weißer Ausführung funktionieren.
Ein akzentuierter Teil kann dabei gerastert werden. Gerade bei Anwendungen in
Schwarz-Weiß-Anzeigen, auf Kopien, in der Faxübertragung, als Stempel, aber auch bei
neuen digitalen Übertragungsformen wie z.B. auf Handy oder Palmtop muss ein Logo auch
noch gut aussehen.
5. Formensprache:
Die im Logo angedeuteten oder verwendeten Formen sollten den Charakter der Institution,
Firma, Person etc. zumindest ansatzweise transportieren.
6. Langlebigkeit:
Ein Logo als wesentlicher Bestandteil des Corporate Designs sollte mindestens auf einen
zeitlichen Horizont von zehn Jahren angelegt werden. Zeitlose grafische Logos haben es da
natürlich leichter als beispielsweise Logos, denen man die Zeit, in der sie
gestaltet wurden, direkt ansieht.
Literaturtipps
Weiterführende Links
http://www.werbewolf.ch/News-Inhalte/Sammel%20Fachartikel/5Signet-Logo%20Bildzeichen.pdf
Ein Logo muss auf Werbemitteln in der Medienproduktion verschiedenen technischen Anforderungen entsprechen, um eine hohe Qualität und optimale Wiedergabe auf verschiedensten Materialien zu gewährleisten.
Hier sind einige wichtige technische Anforderungen:
1. Skalierbarkeit: Das Logo sollte in verschiedenen Größen und Auflösungen verwendet werden können, ohne an Qualität zu verlieren oder unscharf zu werden. Von filigranen Linien und zu vielen Details ist abzusehen, da diese bei der technischen Umsetzung auf den verschiedenen Werbemitteln verloren gehen können.
2. Farben: Das Logo sollte im richtigen Farbraum erstellt werden, um sicherzustellen, dass die Farben auf dem Druckmaterial korrekt wiedergegeben werden. Zudem sollte das Logo in Graustufen und auch in negativer Darstellung funktionieren.
3. Dateiformat: Das Logo sollte in einem geeigneten Dateiformat vorliegen, das für den Druck auf verschiedenen Materialien geeignet ist, wie z.B. EPS, PDF oder SVG.
4. Auflösung: Das Logo sollte (wenn keine Vektordatei) in hoher Auflösung vorliegen, um eine scharfe Wiedergabe auf Druckmaterialien zu gewährleisten.
5. Schriftarten: Wenn Schriftarten im Logo verwendet werden, sollten diese in vektorbasierten Formaten vorliegen, um eine optimale Qualität und Skalierbarkeit zu gewährleisten.
6. Hintergrundtransparenz: Wenn das Logo auf farbigem Hintergrund gedruckt wird, sollte es eine transparente Hintergrundfarbe haben, um eine saubere Integration in das Design zu ermöglichen.
Durch die Berücksichtigung dieser technischen Anforderungen kann das Logo auf Werbemitteln korrekt wiedergegeben/reproduziert und eine möglichst hohe Qualität auf den verschiedenen Materialien erzielt werden.
Unter einer Wort-/Bildmarke versteht man eine dauerhafte Kombination zwischen grafischen und textlichen Elementen in einer Darstellung. Die Bezeichnung Wort-Bildmarke erklärt sich aus der Kombination aus Text (Wort/Logo) und Grafik (Bild/Signet). Damit grenzt sie sich von Marken ab, die aus reinem Text oder reiner Grafik bestehen.
Unbekanntes Objekt
Wird einer Bildmarke vorübergehend Text hinzugefügt (z. B. im Rahmen von Aktionen), liegt keine Wort-Bildmarke vor. Erst wenn Wort und Bild regelmäßig zusammen verwendet werden oder durch das Corporate Design als zusammengehörig definiert werden, spricht man von einer
Wort-Bildmarke.
Beispiel Puma: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Puma_Logo.svg&filetimestamp=20071201141120
Die Schrift Puma ist die Wortmarke (Logo) und der Puma ist die Bildmarke (Signet)
Nach welchen Prinzipien kann die Positionierung von Wort-Bild-Marken erfolgen?
Lok-Prinzip
» Die Bildmarke steht vor dem Text.
Schub-Prinzip
» Die Bildmarke steht hinter dem Text.
Triebwagen-Prinzip
» Die Bildmarke steht mitten im dem Text.
Star-Prinzip
» Die Bildmarke steht über dem Text.
Anker-Prinzip
» Die Bildmarke steht unter dem Text.
Insel-Pinzip
» Die Bildmarke steht vor dem Text, das Textfeld ist farbig hinterlegt.
Formen
Die verwendeten Formen sind bei Wort-Bildmarken sehr wichtig. Neben den Grundformen wie Kreis, Quadrat, Kreuz, Linie und Dreieck können auch organischere Formen zum Einsatz kommen. Die Formen sollten in ihrer Wirkung dem Unternehmen angepasst sein, für eine Yogalehrerin sind andere Formen nötig als für ein Architekturbüro.
Farbigkeit
Eine funktionale Wort-Bildmarke ist in erster Linie über die Form zu erkennen, nicht alleine über die Farbigkeit. Daher sollte es so angelegt sein, dass es auch als einfarbige Strichzeichnung zu reproduzieren und zu erkennen ist. Auch Halbtöne und Verläufe werden nicht verwendet. Außerdem sollten die Farben zur Art des Unternehmens passend sein.
Schrift
Auch hier gilt zunächst, dass die Schrift passend zum Unternehmen gewählt werden sollte, aber auch dass das Logo in kleinen Größen noch gut erkennbar ist.
Eindeutigkeit
Vor allem bei Signets muss geprüft werden, ob sie trotz Reduktion und Abstraktion eindeutig genug sind, damit Kunden keine falschen Assoziationen haben. Außerdem sollte es keine falschen Erwartungen wecken: ein Ein-Mann-Unternehmen mit Homeoffice, das eine Weltkugel als Signet hat, wirkt angeberisch und übertrieben. Ein Logo sollte sich zudem eindeutig von anderen Logos (der Kokurrenz) abheben. Bei Gefahr der Verwechslung können sogar rechtliche Probleme entstehen.
Einprägsamkeit
Für eine optimale Einprägsamkeit benötigt eine Wort-Bildmarke möglichst einfache und klare Formen, muss sich gleichzeitig aber von anderen Marken abheben und im Idealfall unverwechselbar sein. Als Vorarbeit ist es nötig eine Markt- und Konkurrenzanalyse zu machen.
Reproduzierbarkeit
Das Logo muss über verschiedenste Medien nutzbar sein können (z.B. als Stempel, auf einem Fax, auf T-Shirts, etc.) und dabei in unterschiedlichen Größen darstellbar sein: vom Kugelschreiber bis zur Anzeige an der Hauswand.
Siehe https://mediencommunity.de/content/schutz-des-geistigen-eigentums
In dem Moment, in dem jemand ein Werk erstellt, ist seine Arbeit urheberrechtlich geschützt. Ein „Eintrag“ in ein öffentliches „Urheberrechtsregister“ – wie im Marken- und Patentrecht – ist in Deutschland weder erforderlich noch möglich. Der Begriff Schöpfung beinhaltet, dass es sich bei einem Werk um etwas Neues oder um etwas Künstlerisches handeln muss. Der Urheberrechtsschutz berücksichtigt die wirtschaftlichen Interessen und die Idee des Urhebers am Werk, wird aber zur Wahrung der Interessen der Allgemeinheit eingeschränkt. (Schützt auch vor Nachahmung und Ausbeutung)
Urheberrecht
Das Urheberrecht ist in Deutschland durch das Urheberrechtsgesetzt (UrhG) geregelt. Dem Urheberrecht unterliegen demnach alle schöpferischen Werke, sprich Werke, welche folgende Merkmale aufweisen:
Ausgenommen davon sind Lichtbilder, also Fotografien und digitale Bildaufnahmen – sie sind prinzipiell geschützt.
Der Urheberschutz ist auf festgelegte Zeiträume begrenzt:
Das UrhG unterscheidet zwischen dem Urheberpersönlichkeitsrecht (Rechte des Urhebers) und den Verwertungsrechten (Rechte des Verwerters). Ersteres umfasst das Recht des Urhebers, darüber zu bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird (Veröffentlichungsrecht). Die Verwertungsrechte umfassen das Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Ausstellungsrecht, Vortragsrecht, Aufführungsrecht und Senderecht.
Urheberpersönlichkeitsrecht
Die Entscheidung eines Buchautors, sein Werk zu veröffentlichen ist unwiderruflich.
Verwertungsrechte in körperlicher Form
Verwertungsrechte in unkörperlicher Form
Das Recht eines Urhebers bleibt bestehen, solange er lebt. Nach seinem Tod kann dieses Recht an seine Nachfahren vererbt werden.
Rechtsschutz
Immaterieller Rechtsschutz: geistiger Rechtsschutz an einer Idee (z.B. Komposition)
Materieller Rechtsschutz: Rechtsschutz an einer Sache (z.B. Bild, Plastik)
Werke der bildenden Kunst
Man unterscheidet Werke der Kunst, der angewandten Kunst (hohe Gestaltungsqualität) und Bauwerke.
Kunstwerke: Werke der Bildhauerei, Malerei und Grafik.
Angewandte Kunst: Kunstgewerbe, Künstlerische Industrieprodukte, Textilien, Gebrauchs- und Werbegrafik
Lichtbildwerke und Lichtbilder
Merkmale von Lichtbildwerken: Besonderer Bildausschnitt, Aufnahmestandpunkt, Licht- und
Schattenkontraste, Schärfen und Unschärfen, Ungewohnte Bildperspektiven, Anerkennung an der Fachwelt.
Digitale Bildaufnahmen sind weder Lichtbilder noch Lichtbildwerke. Sie werden aber als lichtbildähnliche Erzeugnisse eingestuft und in gleicherweise geschützt wie Fotografien. (Merke Rechte von Scans und Composing)
Filmwerke, Laufbilder: Sendungen über das politische Tagesgeschehen sind fotografische Ausschnitte des realen Lebens, sie stellen keine Filmwerke dar und haben daher keinen Urheberrechtsanspruch.
Übersetzungen: Ein neues, noch nicht da gewesenes Sprachwerk mit eigenem Urheberrecht.
Bearbeitungen: Gleiches gilt, wenn ein Roman von einem Grafiker in einen Comicstrip umgezeichnet wird.
Datenbanken
Offline Datenbanken: Es darf ohne Zustimmung des Herstellers keine Kopie/Sicherheitskopie erstellt werden.
Online Datenbanken: Sie darf öffentlich angeboten und in Verkehr gebracht werden. (Weiter Kompendium Band I - S. 625)
Kontrolliert wird die Einhaltung der Datenschutzgesetze durch die Datenbankbeauftragten und die
Datenschutzkotrollbehörden des Bundes und der Länder.
Rechte am eigenen Bild
Ohne Einwilligung ist die Aufnahme und Veröffentlichung eines Bildes zulässig, wenn es sich um eine
Person der Zeitgeschichte handelt. Die Abbildung selbst muss aber einen Vorgang aus dem Bereich der
Zeitgeschichte betreffen.
Man unterscheidet zwischen absoluten- und relativen Personen der Zeitgeschichte
Absolute Personen: Personen, die durch ihr gesamtes Wirken im öffentlichen Interesse stehen und das auch für immer bleiben (Regierende Königshäuser, Politiker, bekannte Wirtschaftler, Sportler, Künstler, Journalisten).
Relative Personen: Personen, die nur eine begrenzte Zeit im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen (Teilnehmer eines Unfalls, Sportler, Prozessbeteiligte, Straftäter im spektakulären Fall).
Copyright: Entgegen häufiger Annahme genügt nicht ein ©-Zeichen um ein Werk zu schützen. Zu mal die sich nur(!) auf das Recht in den USA bezieht. Ein Werk ist mit der Schöpfung an den Urheber gebunden.
Informationen über das Urheberrecht
Problematik
Da das Urheberrecht, ohne Anmeldung, im Moment der Schaffung des Werkes entsteht, bringt es das
Problem mit sich, das die Klärung, ob es sich um ein urheberrechtsfähiges Werk handelt, im Zweifel erst im Prozess erfolgen wird.
Lesetipps: Kompendium Band I - S. 620 (Rechtsbeispiele); S.633 (Kopierschutz); S. 367 (Aufgaben)
Prüfungsbuch Mediengestalter digital/print ab S. 355 (Medienrecht)
Weitere Stichpunkte zum Thema:
Es gibt viele Arten von Korrekturen, die man an einem Bild durchführen kann und die meisten Korrekturen können mit unterschiedlichen Herangehensweisen erreicht werden.
Wenn ein Bild im RAW-Format vorliegt, kann man es bereits vor dem eigentlichen Öffnen in Photoshop sehr umfangreich bearbeiten. Hier ist es möglich z.B. Belichtung, Weißabgleich/Farbtemperatur, Objektivverzerrung, Bildschärfe/Rauschreduzierung am RAW, welches noch die vollständige Bildinformation besitzt, nachträglich einzustellen.
Öffnet man das Bild nun in Photoshop, sind viele Möglichkeiten geboten diverse Korrekturen und Veränderungen am Bild durchzuführen. Natürlich gibt es die Einstellung Automatisierten Bildkorrektur, jedoch liegt hierin der Nachteil, dass man nicht selbst bestimmen kann, was am Bild verändert wird. Photoshop macht quasi was es für richtig hält, was aber nicht zwangsläufig auch dem gewünschten Ergebnis entspricht.
Daher ist es ratsam sich das Bild genau anzuschauen, zu überlegen, was ist gut, was ist schlecht, was möchte ich verändern/verbessern und anschließend die Korrekturen manuell auswählen und einstellen.
Generell macht es sinn gute Bildauswahlen zu erstellen und mit Hilfe von Masken nur die Teilbereiche zu bearbeiten, die der jeweiligen Korrektur bedürfen.
Wichtige Korrekturen und einige Möglichkeiten sie umzusetzen sind z.B.:
Helligkeitsveränderungen (zu helle Bilder abdunkeln, zu dunkle Bilder aufhellen):
Kontrast (bei flauen Bildern erhöhen):
Farbstiche entfernen:
Retusche/Bildmanipulation:
Schärfen/Struktur hervorheben:
Hauttöne überarbeiten:
Freisteller:
festgelegte Adresse, an die Hardware gebunden
kann nicht verändert werden
ermöglicht die grundlegenste Kommunikation zwischen Geräten innerhalb des LAN ohne Router
IP-Adressen werden lokal vom Router vergeben (über DHCP oder manuell vom Admin).
Im Internet wird dem Internetanschluss vom Internet-Service-Provider (ISP) eine IP-Adresse vergeben. Der Router ist dabei die “Brücke” zwischen der vom ISP vergebenen IP-Adresse und den lokalen Adressen des Netzwerks.
Jedes Gerät (Client) erhält eine Adresse, damit es innerhalb eines Netzwerks identifiziert und angesprochen werden kann.
Max. 32 Bit (4 Blöcke á 8 Bit)
172.16.x.x → Netz-ID, sozusagen die “Vorwahl” des Netzes
x.x.36.125 → Host-ID, Adresse der Clients
Die mögliche Anzahl der Clients ist begrenzt, je nachdem wie viele Blöcke der IP-Adresse Netz-ID sind und wie viele veränderbare Host-ID. Dies erkennt man über die Subnetzmaske.
255.255.0.0 → Eine 255 zeigt an, dass es sich um die Netz-ID handelt
255.255.0.0 → 0 signalisiert den Bereich der Host-ID
Ein Block der IP-Adresse kann maximal 8 Bit (0-255) haben. Die möglichen Clients sind also begrenzt. Zusätzlich verboten für Clients sind die Adressen .0 (IP-Adresse des Netzes) und .255 (sog. Broadcast-ID, über diese können alle Clients gleichzeitig angesprochen werden). Es bleiben also 254 mögliche Adressen pro Block. In unserem Beispiel 2 Blöcke der Host-ID
→ 16 Bit = 2^16 = 65.536 mögliche Adressen.
Hypertext transfer protocol, dient der Übertragung von HTML (Hypertext Markup Language). Der Zusatz “s” (https) steht für “secure” und bedeutet, dass die Verbindung zwischen Client und Server verschlüsselt ist.
File transfer protocol, dient der Übertragung von Dateien auf Server (bspw. um eine Website hochzuladen oder große Daten zu übertragen). Kann sowohl über den Browser als auch über spezielle FTP-Programme verwendet werden.