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1.2 Die Buchhaltung als externes Rechnungswesen


 

Die Buchhaltung wird auch Finanzbuchhaltung, Geschäftsbuchhaltung oder externes Rechnungswesen genannt. Sie ist der Bereich des Rechnungswesens, der gesetzlich vorgeschrieben ist.

Eine wichtige Aufgabe der Buchhaltung ist die Zusammenstellung der Zahlen für das Finanzamt zur Ermittlung der Steuern. Darüber hinaus erfüllt sie eine Beweissicherungs- und Rechenschaftslegungsfunktion gegenüber Anteilseignern und Gläubigern, was gerade auch im Falle einer Insolvenz sehr wichtig ist.

Zahlreiche Gesetze regeln die Durchführung der Buchhaltung.

 

Abb.: Rechtsgrundlagen der Buchhaltung Rechtsgrundlagen
 

 

Die Buchhaltung kann in die folgenden drei Tätigkeits- und Aufgabenbereiche unterteilt werden:

  • Die regelmäßige Durchführung der Buchführung,

  • die jährliche Durchführung einer Inventur zur Erstellung eines Inventars und

  • die jährliche Erstellung einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV).

 

Abb.: Externes Rechnungswesen Externes Rechnungswesen

 

 

Kapitel 1.2 im Überblick:

1.2.1 Buchführung

1.2.2 Inventur und Inventar

1.2.3 Bilanz

1.2.4 Gewinn- und Verlustrechnung

 

 

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