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4 Kalkulatorische Kosten


 

In der Kostenrechnung des internen Rechnungswesens spielen sogenannte „kalkulatorische Kosten“ eine besondere Rolle. Es handelt sich um Kosten, die nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt tatsächlich bezahlt werden (wie Löhne, Papiereinkäufe, Mieten etc.), sondern die errechnet (kalkuliert) werden, um die tatsächlich für einen Auftrag angefallenen Kosten besser ermitteln zu können.

Man unterscheidet folgende kalkulatorische Kostenarten:

  • Kalkulatorische Abschreibungen

  • Kalkulatorische Zinsen

  • Kalkulatorische Miete

  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn

  • Kalkulatorische Wagnisse

 

Lerneinheit 4 im Überblick:

Kapitel 4.1: Kalkulatorische Abschreibung

Kapitel 4.2: Kalkulatorische Zinsen

Kapitel 4.3: Kalkulatorische Miete

Kapitel 4.4: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Kapitel 4.5: Kalkulatorische Wagnisse

Zusammenfassung

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