7.11 Gefahrstoff/Gefahrgut
Die beiden Begriffe „Gefahrstoff“ und „Gefahrgut“ sind nicht identisch und voneinander zu trennen: Die Kennzeichnung eines Gefahrstoffes soll über Gefahren beim Umgang mit diesen Stoffen (insbesondere bei deren Herstellung, Weiterverarbeitung und Verwendung) informieren; die Gefahrgutkennzeichnung ist auf die Transportgefahren abgestimmt (zum Beispiel mit Informationen über die Gefahren, die von ihn ausgehen). Über die Verpackungsgruppen I, II und III sind Gefahrgüter unterschiedlicher Gefährlichkeit international verbindlich voneinander abgegrenzt.
Gefahrstoffe sind Substanzen, die ein chemisches Gefährdungspotenzial aufweisen – und zwar unabhängig davon, ob es sich um einen Reinstoff oder eine daraus hergestellte Zubereitung handelt. Für diese Stoffe gelten weltweit dieselben Definitionen; diese sind im „Global Harmonized System“ (GHS – Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien) festgelegt. Gefahrensymbole (auch Gefahrenkennzeichen genannt) sowie Risiko- und Sicherheitssätze informieren über die Gefährlichkeit eines Stoffes.
Wenn Gefahrstoffe transportiert werden, spricht man von Gefahrgut. Internationale Grundlage des Gefahrgutrechts sind die von den Vereinten Nationen herausgegebenen „Recommendations on the Transport of Dangerous Goods“ ("Empfehlungen für den Transportgefährlicher Güter", siehe Merkblatt der Berufsgenossenschaften „A 013 – Beförderung gefährlicher Güter“). Auf ihnen basieren die meisten internationalen Abkommen, die es für die einzelnen Tarnsportwege (Luft, Schiene, Wasser, Straße) gibt. Exemplarisch ist hier das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) zu nennen: Es regelt den Transport gefährlicher Güter im Straßenverkehr und ist in der gesamten Europäischen Union sowie den assoziierten Staaten gültig.
Ausführliche Informationen finden Sie im Merkblatt der Berufsgenossenschaften „A 013 – Beförderung gefährlicher Güter“ im Internet unter https://downloadcenter.bgrci.de/resource/downloadcenter/downloads/A013_Gesamtdokument.pdf
Abb. 7.15: Liste von Gefahrstoffkennzeichnungen (Quelle: Eigene Darstellung)
Nachfolgend finden Sie Erklärungen sowie eine Übersicht der aktuellen Kennzeichnungen für Gefahrgüter aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Orangefarbene Warntafel:
Orangefarbene Warntafel, vorn und hinten am Fahrzeug: Allgemeiner Hinweis auf gefährliche Güter.
Orangefarbene Warntafel mit Kennzeichnungsnummern, vorn, hinten und ggf. seitlich an Tankfahrzeugen, an Fahrzeugen mit Aufsetztanks und an Tankcontainern sowie bei Gefahrgütern in loser Schüttung. Hinweis auf bestimmte gefährliche Güter und deren Gefahren.
Die Nummern bedeuten: Obere Hälfte = Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr (Gefahrnummer)
2 Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
3 Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff
4 Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoff
5 Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
6 Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
7 Radioaktivität
8 Ätzwirkung
9 Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Die Verdoppelung einer Ziffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahr hin. Wenn die Gefahr eines Stoffes ausreichend von einer einzigen Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffer eine „0“ angefügt.
Folgende Ziffernkombinationen haben jedoch eine besondere Bedeutung (Beispiele):
22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend.
323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiert und entzündbare Gase bildet.
X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert.
X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser gefährlich reagiert und entzündbare Gase bildet.
44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhter Temperatur in geschmolzenem Zustand befindet.
539 entzündbares organisches Peroxid.
90 umweltgefährdender Stoff, verschiedene gefährliche Stoffe.
X vor der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr = Stoff reagiert in gefährlicher Weise mit Wasser.
Untere Hälfte = Nummer zur Kennzeichnung des Stoffes (UN-Nummer). Auf den Gefahrzetteln kann eine Aufschrift in Zahlen oder Buchstaben vorhanden sein.
Gefahrzettel, Großzettel (Placards) und Kennzeichen:
Abb. 7.16: Übersicht von Kennzeichnungen für Gefahrgüter (Quelle: BMVI)